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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-07

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-07

Wortprotokoll

Wie erwähnt worden ist, ist dieses Problem in Ihrer Kommission, aber auch in der nationalrätlichen Kommission und im Nationalrat diskutiert worden. Dass die Verantwortung der Sportvereine für ihre Fanclubs eine wichtige Bedeutung hat, ist unbestritten. Die Frage ist nur, ob die polizeilichen Massnahmen - wir haben das jetzt diskutiert - in die Kompetenz des Bundes oder der Kantone gehören. Ich stelle hier die Frage: Gehört es in die Kompetenz des Bundes oder der Sportvereine, für diese zu sorgen? Sie nehmen nämlich mit Ihrer Bestimmung ganz still und leise eine Verschiebung der Verantwortung vor. Wenn der Bundesrat die Sportvereine verpflichten kann, Fanbeauftragte und Fanprojekte einzuführen, wenn er dies als zweckmässig erachtet, dann übernimmt er eine Verantwortung; wenn er es tut - und auch, wenn er es nicht tut. Darüber müssen Sie sich im Klaren sein.

Jetzt frage ich Sie: Was bedeutet dies für den Bund? Der Bund müsste eine Stelle schaffen mit einer Person, die sich in Fanbetreuung, Fanprojekten und Fanbeauftragten usw. auskennt. Er übernähme Verantwortung. Ich glaube, diese Verantwortung zentral zu übernehmen ist nicht möglich. Das müssen die Sportvereine tun. Die Bedeutung ist aber nicht in Abrede zu stellen, und es ist auch nicht in Abrede zu stellen, dass dies in enger Zusammenarbeit mit den polizeilichen Organen passieren muss. Das passiert auch heute. Das ist insbesondere die Aufgabe der Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus, welche die Kantone in eigener Kompetenz geschaffen haben. Darum arbeitet diese eng mit den Polizeiorganen zusammen. Dann können die Polizeiorgane sagen: "Passt auf, ihr habt da soundso viele Personen, sie kommen von aussen. Könnt ihr nicht etwas tun?" Aber die Verantwortung haben die Sportvereine zu übernehmen.

In Absatz 2 gehen Sie dann noch viel weiter. Dort erklären Sie, dass der Bund eine Bussen- und Strafmassnahmenkompetenz gegenüber Sportvereinen erhält, deren Fans wiederholt im Umfeld gestört und Gewalt ausgeübt haben. Ich kann jetzt bei diesem neuformulierten Antrag nicht sagen, wie das strafrechtlich überhaupt einzureihen ist, dass wir solche Kompetenzen schaffen und beginnen, Vereine für [PAGE 25] gewisse Dinge zu büssen. Die Schuldfrage ist dann abzuklären usw. Das scheint mir ausserordentlich fraglich zu sein.

Wenn Sie sagen, für die Euro 2008 müsse entweder bezahlt oder der Kampf gegen die Uefa aufgenommen werden, dann muss ich Ihnen sagen: Angesichts der Bundeskasse, die ich relativ gut kenne, bin ich für den Kampf gegen die Uefa, das ist dann billiger. Wie nützlich es ist, weiss ich nicht, aber man muss doch sagen, die grossen Sportverbände arbeiten daran. Sie haben ja gesehen, nach dem Match in der Türkei wurden jetzt keine Strafen im staatsrechtlichen Sinne nach Strafgesetzbuch ausgesprochen, aber Massnahmen gegen Sportvereine und Spieler ergriffen, die vielleicht sogar wirksamer als Bussen sind.

Darum bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Damit soll nicht gesagt sein, dass die Betreuung der Fanclubs durch die Sportvereine und ihre Verantwortung nicht von allergrösster Bedeutung seien. Das ist für mich klar, nur können wir es nicht so lösen.