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Heberlein Trix · Ständerat · 2006-03-08

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Wie die Präsidentin erklärt hat, ist der Wechsel zu den Fallpauschalen in verschiedensten Kantonen ja bereits vollzogen worden. Es hat sich dort aus den Erfahrungen gezeigt - dies muss im Interesse der Patienten wirklich mit einbezogen werden -, dass nicht nur die Effizienz allein massgebend ist, sondern dass eben auch die Qualität der Leistungen beim Entscheid über die Höhe der Fallpauschalen verglichen werden muss. Dies ist, Herr Bundesrat, ganz besonders auch bei den Leistungen notwendig, die allenfalls im Ausland bezogen werden, denn billigere Leistungen kann man gerne beziehen, nur muss eben auch die Qualität, die gefordert wird, gerechtfertigt und sichergestellt sein.

Fallpauschalen können nicht überall einfach klar festgelegt werden: In der Rehabilitation beispielsweise oder auch in der Psychiatrie können sie problematisch sein. Darauf muss bei den Berechnungen Rücksicht genommen werden.

Noch ein Wort zu den Absätzen 7 und 8: Sie wurden von der Kommission aufgrund der geänderten Grundlagen gegenüber der Vorlage vom letzten August hier wiederaufgenommen. Es wäre aber im Zweitrat sicher abzuklären, ob sie nach Einführung der Fallpauschalen eben auch noch in diesem Umfang nötig sind oder ob sie nicht wieder in die Übergangsbestimmungen aufgenommen werden müssten, d. h., dass sie bis zur Einführung der Fallpauschalen in Kraft wären. Die Nationalratskommission kann nochmals überprüfen, ob es wirklich notwendig ist, sie hier im Gesetzestext als dauernde Bestimmungen zu halten, oder, wie wir es ursprünglich gemacht haben, ob diese Bestimmungen bis zur Einführung der Fallpauschalen notwendig sind.

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