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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-03-09

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-03-09

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen, dass Sie zu einem Ende dieser Beratungen gekommen sind. Ich nehme auf das Votum von Herrn Lombardi Bezug und denke zurück an eine lange Zeit der Entstehung dieses Gesetzes. Ich kann mich erinnern, dass 1999 in unserem Departement die Arbeiten für dieses Gesetz begonnen haben, dass Ende 1999 der Bundesrat eine Aussprache über die künftige Ausgestaltung der Medienszene geführt hat. Dann folgte die Vernehmlassung, es gab heftigste Diskussionen - weil es sich ja um ein Gesetz über Medien handelt, besonders intensiv beobachtet von Medienschaffenden mit entsprechenden pointierten Kommentierungen.

Ich kann mich auch erinnern, dass in dieser Zeit - es war um das Jahr 2000/01 herum - zwei sprachregionale Fernsehanstalten vom Bundesrat, insbesondere vom UVEK, verlangt haben, dass man subito das Gesetz ändere und die Alkoholwerbung zulasse. Dem Hinweis darauf, dass wir in einer Demokratie leben, wo Gesetze durch das Parlament, allenfalls mit einem Referendum, erlassen werden, ist nicht sehr viel Beachtung geschenkt worden, und unter Absingen wüstester Lieder in Richtung UVEK sind dann die beiden Sender [PAGE 93] eingegangen. Noch heute kommen Journalisten von diesen Sendern zu mir und sagen, wegen dem UVEK hätten sie damals ihre Stelle verloren, weil wir das Gesetz nicht sofort geändert hätten. Aber die ganz Grossen, die das Sagen hatten und es steuerten, sind jetzt bei noch grösseren ausländischen Konkurrenten tätig. So sehen Sie, wie der Markt der Meinungen immer noch spielt, aber das Gesetzgebungsverfahren seinen Weg nimmt.

Es sieht nun danach aus, dass wir Anfang 2007 dieses Gesetz in Kraft setzen können. Wir wollen es in der Art und Weise des Vorschlages von Herrn Lombardi tun, und es kann gut sein, dass dann sehr bald die Revisionen für ein neues Gesetz beginnen, das dann etwa 2020 in Kraft treten kann.

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