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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2006-06-06

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-06

Wortprotokoll

Die Standesinitiative Tessin fordert die Bundesversammlung auf, das KVG in drei Punkten zu ändern. Es soll eine Krankenkasse auf Bundesebene eingeführt werden, die Rechnungslegung der Krankenversicherer soll transparenter gemacht werden, und die Kosten für die obligatorische Krankenversicherung sollen im Warenkorb der Lebenshaltungskosten mitberücksichtigt werden. Die Standesinitiative wurde am 30. April 2004 in der Kommission behandelt. Der Wortlaut der Standesinitiative lässt offen, ob die Krankenkasse auf Bundesebene eine Einheitskasse sein soll oder eine durch den Bund geführte öffentlich-rechtliche Krankenkasse.

Unser Rat hat sich bereits verschiedentlich mit Standesinitiativen, parlamentarischen Initiativen und Volksinitiativen mit ähnlichen Anliegen befasst. Unser Rat hat sich immer gegen die Einführung einer Einheitskrankenkasse ausgesprochen, das letzte Mal bei der Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse" in der Sondersession des vergangenen Monats.

Die Kommissionsmehrheit beantragt dem Rat, der Standesinitiative Tessin keine Folge zu geben. Sie ist klar der Meinung, dass eine Einheitskrankenkasse keine Anreize zur Kostensenkung im Gesundheitswesen bringt. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass nicht das Versicherungssystem mit den autonomen Krankenversicherern für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen verantwortlich ist, sondern vielmehr die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen wie z. B. Vertragszwang, Überkapazitäten und Mengenausweitung. Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass mit der Förderung von wettbewerblichen Elementen im Gesundheitswesen am ehesten dem Kostendruck entgegengewirkt werden kann. Deshalb sollen im Rahmen der KVG-Revision der Wettbewerb und wirtschaftliche Anreize gefördert und nicht ausgeschaltet werden. Die Wahlfreiheit der Versicherten im System mit konkurrierenden Krankenversicherern soll gesichert und unterstützt werden. Eine Einheitskrankenkasse kennt keinen Wettbewerb, der sie zu besseren Leistungen zwingt. Es ist davon auszugehen, dass die kostendämpfenden Anreize bei Einführung [PAGE 721] einer Einheitskrankenkasse mittel- und langfristig weitgehend entfallen würden.

Die in Buchstabe b der Standesinitiative gestellten Forderungen sind bereits weitgehend erfüllt. Seit der Einführung des KVG im Jahre 1996 hat das Bundesamt für Sozialversicherung seine Kontrolle der Rechnungslegung der Krankenkassen laufend verbessert. Die Krankenversicherer werden heute jährlich einer vollständigen externen Überprüfung unterzogen. Jeder Krankenversicherer muss gemäss Verordnung über die Krankenversicherung eine externe und unabhängige Revisionsstelle bestimmen. Die Revisionsberichte werden dem BSV jedes Jahr zusammen mit der Jahresrechnung zugestellt. Seit dem 1. Januar 2004 sind die Versicherer überdies verpflichtet, einen vollständigen und explizit auf KVG-Leistungen ausgerichteten Jahresbericht zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Auch die Höhe der Reserven jeder Krankenkasse wird seit der Einführung des KVG jeweils im Herbst veröffentlicht. In Anbetracht dessen, dass die Forderungen der Standesinitiative in diesem Punkt erfüllt sind, sieht die Kommission auch in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf.

Die Standesinitiative verlangt weiter die Berücksichtigung der Krankenkassenprämien im Warenkorb der Lebenshaltungskosten. Das Bundesamt für Statistik wendet ein derzeit weltweit übliches Verfahren zur Indexberechnung an. Es geht von einem fest vorgegebenen Warenkorb aus und misst die durchschnittliche Preisveränderung der darin enthaltenen Güter. Dem sich verändernden Konsumverhalten der Haushalte wird durch eine jährliche Anpassung und Neugewichtung des Warenkorbs systematisch Rechnung getragen.

Krankenversicherungsprämien sind Transferzahlungen an die Versicherer, die im Schadenfall grösstenteils wieder an die Haushalte zurückfliessen. Nicht die Prämien gehören zum privaten Konsum, sondern die im Warenkorb enthaltenen Gesundheitsleistungen wie Arzt-, Zahnarzt- und Spitalleistungen oder auch Medikamentenkosten. So wird die Preisentwicklung im Gesundheitswesen direkt beim Leistungserbringer erfasst. Bei der Berechnung der Gewichtungen sind alle relevanten Ausgaben aus der Sicht der Privathaushalte bereits berücksichtigt. Ein Einbezug der Prämien im Warenkorb entspräche nicht dem international angewendeten Konzept der Berechnung der Lebenshaltungskosten. Die Kommissionsmehrheit sieht daher keinen Grund, vom geltenden Konzept abzuweichen.

Sie beantragt Ihnen daher mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative Tessin keine Folge zu geben.