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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-08

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-08

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen in der Einleitung gesagt, worin unsere Justizreform mündet und was wir für die höchsten Gerichte gemacht haben. Wir haben auch den Rechtsweg zum Bundesgericht neu organisiert. Wir haben Beschwerden vereinheitlicht. Wir haben die Verfahren vereinfacht. Die Kantone werden verpflichtet, obere Gerichte als Vorinstanzen des Bundesgerichtes vorzusehen. Und all dies hat das gemeinsame Ziel: Entlastung des Bundesgerichtes bei gleichzeitig speditiver und qualitativ hochstehender Rechtsprechung. Alle diese Entlastungsmassnahmen sind für das Bundesgerichtsgesetz vom Bundesgericht, zum Teil in Prozenten, genannt worden. Wo es nur eine 10-prozentige Entlastung wollte, hat man darauf verzichtet, Streitwertgrenzen einzuführen, zum Beispiel im ganzen Strafrecht; denn 10 Prozent, so sagten wir, sind zu wenig. Aber 30, 40 Prozent, das ist einzusehen.

Das Bundesgerichtsgesetz bringt einen Ausbau der richterlichen Vorinstanzen. Das vereinfacht die Aufgaben, die Fälle sind liquider, sie sind besser abgeklärt. Ich mache Sie darauf aufmerksam: Was die Zahl der Richter anbelangt - wir reden jetzt nur noch über Richter, nicht mehr über die Organisation -, bedeutet allein die Zusammenlegung, die Fusion, eine Richterstelle. Das ist auch vom Bundesgericht schwarz auf weiss so festgelegt worden; und das sieht man natürlich, weil der Organisationsapparat kleiner ist. Nicht eingerechnet hat der Bundesrat die Einsparungen durch die grössere Flexibilität: Wenn es zu wenige Fälle im Versicherungsbereich gibt, werden die Richter in anderen Bereichen eingesetzt.

Der Bundesrat hat berechnet, dass, auch gemäss Bundesgericht, die Kompetenzverschiebung auf das Bundesstrafgericht in Bellinzona dort vier Richterstellen mehr erfordert. Das werden Sie nächste Woche machen. Aber Sie reduzieren keine Stellen von Richtern in Lausanne, die mit dieser Aufgabe nichts mehr zu tun haben.

Dann gingen wir, bei der Erhebung der Streitwertgrenzen, damals davon aus, dass ungefähr 20 bis 30 Prozent weniger Fälle ans Bundesgericht gehen würden. Das haben wir nicht einbezogen, das wären ungefähr 8 bis 11 Richterstellen. Der Bundesrat hat mit 36 Richterstellen also nicht eine kleinliche Rechnung gemacht, sondern er hat die heutige Organisation von 41 Richterstellen um 5 Richterstellen reduziert. Das sind klar feststellbare Stellen.

Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufsicht über das SchKG in die Bundesverwaltung kommt. Das wurde damals, als man es neu machte, mit drei Stellen veranschlagt; und das Bundesamt will diese drei Stellen auch. Die Reduktionen sind also dort, wo man Kompetenzen weggenommen hat, erheblich.

Darum bitten wir Sie, angesichts Ihrer Verantwortung gegenüber der Organisation und auch gegenüber den sehr erheblichen Kosten, mit dieser Justizreform nicht einen grossen, aufgeblähten, teuren Apparat zu schaffen, der am Schluss Verschlechterungen für die Bürger bringt.

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