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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-08

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-08

Wortprotokoll

Um es vorwegzunehmen: Ich ersuche Sie, die Mehrheit zu unterstützen.

Die Antwort auf die Frage von Frau Hubmann ist: Das ist auch eine Folge des Systemwechsels. Wir werden künftig nach dem Kapitaldeckungsverfahren und nicht mehr nach dem Umlageverfahren arbeiten. Das ist im System des Beitragsprimates eingeschlossen.

Nun, diese Überbrückungsrente ist eine Leistung des Arbeitgebers, die es vor allem Personen mit einem geringen Einkommen ermöglichen soll, vom vorzeitigen Altersrücktritt Gebrauch zu machen. Die Beteiligung des Bundes an einer solchen Überbrückungsrente wollen wir auf maximal 50 Prozent beschränken. Das entspricht übrigens der geltenden Regelung. Wir sehen vor, diese Arbeitgeberbeteiligung auf die Versicherten in den Lohnklassen 1 bis 23 zu beschränken. Ich habe Ihnen heute Nachmittag erklärt, dass die Lohnvergleichsstudie gezeigt hat, dass wir bei den Lohnklassen 1 bis 23 vergleichsweise gut dastehen, dass dann bei der 24. Lohnklasse die Kaderlöhne beginnen; und bis zu Lohnklasse 23 wollen wir diese Lösung anstreben.

Die Streichung des letzten Satzes von Artikel 32k Absatz 2, wie von der Minderheit I vorgesehen, würde den Bund zwingen, auch in jenen Fällen 50 Prozent der Überbrückungsrente zu übernehmen, in denen dies vielleicht gar nicht erforderlich wäre. Wir sehen also ein System vor, das es dem Arbeitgeber ermöglicht, bei tieferen Besoldungsklassen - wie gesagt 1 bis 23 - mehr als 50 Prozent zu finanzieren. Die Beteiligung nimmt dann aber für die höheren Besoldungsklassen auf unter 50 Prozent ab. Die Gutheissung des Antrages der Minderheit I würde dem Bund bei der Gewährung der Überbrückungsrente die Flexibilität nehmen, und angesichts der laufenden Abbaumassnahmen soll auch nicht unnötig Druck auf die Pensionierungen nach dem Sozialplan gemacht werden.

Das ist der Grund, weshalb ich Sie ersuche, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.