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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-08

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-08

Wortprotokoll

Die These, dass es nirgends eine solche Regelung gibt, ist sehr gewagt. Ich kenne grosse Unternehmen, und es ist vor allem ein Phänomen in ganz grossen Unternehmen, in denen es gelegentlich solche Fälle gibt. Wenn es nur eine Stufe gäbe, hätte ich auch Probleme. Aber es gibt eine Zweistufigkeit: Es ist zu unterscheiden zwischen Berufsinvalidität und IVG-Invalidität, und wir machen diese Unterscheidung.

Wir haben Ihnen anhand der Zahlen, der Fakten, nachgewiesen, dass es sich innert zwei Jahren um elf Fälle handelt - auf 32 000 Beschäftigte. Ich glaube, wir sprechen hier in der Tat nicht von einem respektablen Phänomen. Die Regelung ist vielmehr Ausdruck der personalpolitischen Verantwortung, die wir wahrnehmen möchten.