Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-08
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-08
Wortprotokoll
Das heutige Vorsorgesystem des Bundes hat eine gewisse Anzahl von Mängeln. Der erste Mangel besteht darin, dass das Vorsorgesystem nicht mehr dem arbeitsrechtlichen Rahmen des Bundespersonals entspricht. Ein zweiter Mangel besteht darin, dass wir der Individualisierung in der Arbeitswelt zu wenig Rechnung tragen. Das spricht eben dafür, dass wir das Beitragsprimat einführen. Ein dritter Mangel besteht darin, dass wir die demografischen Entwicklungen zu wenig berücksichtigen. Daher gibt es Anreize, möglichst vorzeitig in Pension zu gehen, und das sind falsche Anreize. Ein vierter Mangel besteht darin, dass bei den geltenden Reglementen die zugesicherten Leistungen nicht vollständig finanziert sind. Das heutige Modell der freiwilligen vorzeitigen Pensionierung ist schlicht nicht kostendeckend. Daher geht es um eine Art Sanierung, wie Herr Pfister es zu Recht gesagt hat. Ein letzter Mangel ist natürlich auch ein fiskalischer, weil wir Jahr für Jahr seit den Neunzigerjahren Nachschüsse für die Pensionskassen bezahlt haben. Seit 1990 sind es 33 Milliarden Franken, und jedes Jahr kommen neue Milliardenbeträge dazu.
Ein Hauptgrund dafür, dass wir heute auf 130 Milliarden Franken Schulden sind, ist diese dauernde Ausfinanzierung von Pensionskassen. Warum? Es wurde von Herrn Fasel mit Recht gesagt: weil man eine Anzahl bundesnaher Betriebe ausgegliedert und übersehen hat, dass der Bund am Ende für diese Kassen die Verantwortung tragen muss, die er ehedem mit der Staatsgarantie gewissermassen abdecken konnte. Diese Situation ist jetzt zu verändern und ist in den Griff zu bekommen. Das können wir nur mit einer Totalrevision tun, und das können wir nur tun, indem wir gewisse [PAGE 812] Bedingungen setzen, eine Strategie, wie wir das erzielen wollen. Die Strategie des Bundesrates ist relativ einfach:
1. Es darf nicht mehr kosten als bisher - es soll aber auch nicht weniger kosten, aber vor allem darf es nicht mehr kosten.
2. Wir müssen konsolidieren. Wir wollen nicht nur das Beitragsprimat einführen, sondern wir wollen alles das, was es zu konsolidieren gibt, auch an Übergangslösungen, vorzeitiger Pensionierung usw., jetzt regeln.
Weil ich ahnte, dass das im Zusammenhang mit unserem Personal zu gewissen Problemen führen kann, habe ich vor einem Jahr eine Vergleichsstudie in Auftrag gegeben, die zeigt, wie die Löhne und die Pensionskasse des Bundes verglichen mit jenen der schweizerischen Wirtschaft zu beurteilen sind. Das war nicht eine Untersuchung des Personalwesens, Herr Weyeneth. Wir haben das nach aussen in Auftrag gegeben, und Sie alle sind im Detail über die Ergebnisse orientiert worden.
Wenn Sie diese Studie im Detail studiert haben, dann haben Sie festgestellt, dass wir bis etwa zur Lohnklasse 23 absolut vergleichbare Löhne bezahlen. Bis zur Lohnklasse 23 arbeiten etwa 75 Prozent aller Bundesangestellten, aller Beschäftigten beim Bund. Ab der Lohnklasse 24 werden wir schlechter. Das ist in den Kaderbereichen und beim hochqualifizierten Personal so. Dies ist ein Problem, das uns gelegentlich Bauchweh bereiten könnte, das will ich zugeben. Aber für die grosse Masse - sage ich einmal - der Mitarbeitenden bieten wir gute Arbeitsbedingungen an. Etwas weniger komfortabel sieht es aus, wenn wir den Pensionskassenvergleich ansehen. Wir haben dort den Bund mit verschiedenen Unternehmen verglichen, und wenn Sie dieser Revision zustimmen, dann werden wir bezüglich Pensionskassen nicht mehr zur Spitze in unserem Lande gehören. Das muss man leidenschaftslos so feststellen.
Nun, was sind die Hauptänderungen, die wir Ihnen vorschlagen? Erstens schlagen wir die Umstellung vom Leistungs- zum Beitragsprimat und damit eine Individualisierung des ganzen Systems vor; zweitens eine Neuorganisation der Publica als eine Sammeleinrichtung; drittens eine Anzahl von Konsolidierungsmassnahmen, ich nenne namentlich vier:
Die erste Massnahme ist die Senkung des technischen Zinssatzes auf 3,5 Prozent für das aktive Personal. Die aus dieser Senkung des technischen Zinssatzes entstehenden Kosten - das wird etwa eine Milliarde Franken sein - müssen im Verlauf der Zeit durch die aktiven Versicherten getragen werden. Das ist die erste Massnahme, die wir vorschlagen.
Die zweite Massnahme ist die Bildung eines geschlossenen Rentenvorsorgewerkes - wir sprechen auch von einer Rentnerkasse - als einer Übergangslösung. Die Frage, welches System vorzuziehen sei, ist im Rahmen der Kommissionsberatungen auch zu einer Glaubensfrage geworden - entschuldigen Sie bitte den etwas harten Ausdruck. Die Beantwortung der Frage ist nämlich relativ einfach. Der Bund muss am Ende für diese Kassen geradestehen. Ob er das jetzt mit einer Einmaleinlage von 900 Millionen Franken tut oder ob er das über die Rentnerkasse macht, die als Übergangslösung dann ausläuft, wenn keine Mitglieder mehr da sind, ändert nichts daran, dass je nach Entwicklung der Situation doch Nachschusspflichten bestehen.
Ich habe als Finanzminister die Aufgabe, Ihnen optimale Vorschläge zu machen, und aus der Sicht der Finanzierung bin ich der Überzeugung, dass eine Rentnerkasse die bessere Lösung ist, weil diese Rentnerkasse auf einem Quasi-Fonds basiert und wir diesen Quasi-Fonds nur nach Massgabe des Liquiditätsbedarfes der Kasse alimentieren müssen. Wenn kein Liquiditätsbedarf besteht, müssen wir nicht finanzieren. Und wenn am Ende in diesem Quasi-Fonds noch Mittel sind und wir diese Rentnerkasse wieder schliessen können, dann fliessen diese Mittel in die Bundeskasse zurück. Anders ist es mit der Einmaleinlage, die der Kasse zur Verfügung gestellt werden muss. Da müssten Sie den Kassendirektor fragen, was er jetzt mit einer Milliarde Franken machen soll. Er hat das Geld im Augenblick nämlich gar nicht nötig, weil wir ja eine Deckung von 107 Prozent haben.
Wir schlagen Ihnen drittens vor, dass das Leistungsziel mit 65 Jahren, nicht mit 62 Jahren erreicht wird. Eine freiwillige kostendeckende vorzeitige Pensionierung, allerdings mit entsprechenden mathematischen Kürzungen, soll aber auch künftig möglich sein.
Wir schlagen Ihnen viertens die Beibehaltung des Beitragsvolumens des Bundes vor. Wir werden darauf zu sprechen kommen, wenn wir über die Spannbreite diskutieren. Wir schlagen Ihnen 11 bis 14 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme vor. Im Rahmen der Kommission sind leicht abweichende Anträge gestellt worden.
Wir schlagen Ihnen ausserdem eine Verteilung der Konsolidierung vor: auf den Arbeitgeber, d. h. den Bund, auf die Arbeitnehmenden, d. h. die Bundesangestellte, und auf die Kasse, d. h. die Publica. Das ist eine Opfersymmetrie, wenn Sie so wollen. Das haben wir zusammen mit der Kassenkommission erarbeitet, und wir haben diese Lösung den Personalverbänden präsentiert.
Wir werden anschliessend auch noch die vorsorgerechtlichen Bestimmungen im Bundespersonalgesetz zu regeln haben. Das ist auch Teil dieser Vorlage.
Ich empfehle Ihnen, jetzt auf dieses Geschäft einzutreten, den Rückweisungsantrag der Minderheit Goll abzulehnen, das Geschäft zu behandeln und es zu Ende zu beraten, damit wir so bald als möglich von dieser Schuldenwirtschaft wegkommen, weil jeder Tag, den eine Lösung auf sich warten lässt, uns eine Million Franken kostet. Ich glaube, da müssen wir jetzt den Handlungsbedarf anerkennen, und ich ersuche Sie, in diesem Sinne die Gesetzesberatung durchzuführen.