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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2006-06-12

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-12

Wortprotokoll

Die drei Abkommen, die wir heute ratifizieren, waren in der Kommission völlig unbestritten. Zweck dieser Abkommen ist eine effiziente Bekämpfung der organisierten Kriminalität, welche zunehmend grenzüberschreitend stattfindet.

Verschiedene der vorgesehenen Massnahmen sind für die Schweiz keineswegs neu. So sind die Unterstützung von und die Beteiligung an einer kriminellen Organisation strafbar. Ebenso sind Geldwäscherei und Korruption nach unserem Recht Straftatbestände. Auch juristische Personen [PAGE 883] können zur Verantwortung gezogen werden. Seit 2002 bestehen zudem zusätzliche Bundeskompetenzen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und zur Bekämpfung von komplexer Wirtschaftskriminalität. Doch das genügt nicht: Es bedarf auch präventiver Massnahmen sowie einer nationalen und internationalen Koordination und Zusammenarbeit. Das Uno-Übereinkommen ist ein Instrument, welches diese Zusammenarbeit fördert, damit die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität bekämpft werden kann.

Das Übereinkommen wird durch zwei Zusatzprotokolle für wichtige Bereiche ergänzt. Das eine betrifft den Menschenhandel, das andere den Menschenschmuggel. Mit dem ersten Zusatzprotokoll soll der Handel mit Menschen zwecks Ausbeutung, insbesondere sexueller Art, aber auch zwecks Entnahme von Organen bekämpft werden können. Hinter solchen Machenschaften stehen in den meisten Fällen organisierte kriminelle Gruppen, welche grenzüberschreitend agieren. Ihnen soll das Handwerk gelegt werden können. Ebenso wichtig wie die Bestrafung der Täter sind aber der Schutz der Opfer und die Prävention. Das dritte Abkommen betrifft den illegalen und ausbeuterischen grenzüberschreitenden Menschenschmuggel. Auch dieser soll in allen Ländern strafbar sein. Die Opfer aber, Migrantinnen und Migranten, sollen Schutz erhalten.

Das schweizerische Recht entspricht weitgehend den Anforderungen dieser drei Abkommen. Was noch fehlt, ist das Inkrafttreten von Artikel 182 des neuen Strafgesetzbuches, welcher den revidierten Tatbestand des Menschenhandels betrifft. Dieser Artikel wird voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft treten.

Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, beantragt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen einstimmig, das Uno-Übereinkommen und die zwei Zusatzprotokolle zu ratifizieren.

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