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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-12

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-12

Wortprotokoll

Das Erfordernis der Berufshaftpflichtversicherung hat eine Geschichte, und diese ist leider nicht ganz linear nachzuzeichnen. Das heisst, man kann sie schon nachzeichnen, aber es zeigt sich die Problematik.

Am besten geht man vom Status quo aus. Heute ist es so, dass es zu den Berufsregeln gehört, dass man eine solche Berufshaftpflichtversicherung hat. Das ist für die Anwaltsverbände nicht sehr angenehm gewesen, darum haben sie gefordert, dass bei der Eintragung ins Register eben eine solche Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt werden sollte. Wer das vorschreibt, muss ja zur Frage Stellung nehmen, wie hoch diese Berufshaftpflichtversicherung denn sein muss. Wenn die nur 100 Franken beträgt, ist das formelle Erfordernis erfüllt, bei 1000 Franken auch, aber vielleicht geht einer viel höhere Risiken ein. Darum hat der Bundesrat gesagt, dass die Deckung dem berufsspezifischen Risiko angemessen sein sollte. Dann sind die Kantone gekommen und haben gefragt, ob jetzt sie als Kantone entscheiden sollen, was ein berufsspezifisches Risiko bei einem jungen Anwalt sei, der sich ins Register eintragen lasse; man wisse ja noch nicht, was der für Prozesse führe. Führt er internationale Prozesse, oder begnügt er sich mit Mietstreitigkeiten oder Prozessen, in denen es nicht um so grosse Summen geht? Das hat den Ständerat bewogen, zu sagen, man solle das weglassen. Sie müssen einfach eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Damit ist natürlich wieder ein Minimum vorgeschrieben, und darum hat das auch die Kommission des Ständerates nicht sehr befriedigt.

Nun will die Minderheit diesen Buchstaben e streichen. Aber man kann diese Litera e nicht anschauen, ohne auch zugleich Artikel 12 Buchstabe f zu sehen. Dort wird ja verlangt - und das ist, glaube ich, unbestritten -, dass sie "eine Berufshaftpflichtversicherung nach Massgabe der Art und des Umfangs der Risiken, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind", abschliessen.

Das ist auch der Antrag des Bundesrates. Wir lassen das sein. Allerdings hat dann die Mehrheit hier noch "oder eine vergleichbare Sicherheit zu erbringen" hineingeschrieben. Jetzt stimmen diese beiden Dinge nicht mehr überein; da müssen wir uns nichts vormachen. Die beiden Anträge der Mehrheit stimmen jetzt nicht mehr überein.

Die Frage ist: Was tun? Wenn Sie hier der Minderheit zustimmen, bekommen wir eine Differenz zum Ständerat. Dann kann man es nochmals anschauen; es ist dann noch nicht definitiv. Dann können Sie bei Artikel 12 Buchstabe f den Antrag der Mehrheit stehen lassen; das können Sie, wenn Sie das bei der ersten Lesung gestrichen haben. Aber es gibt dann dort, wenn Sie der Mehrheit zustimmen, auch noch eine Differenz zum Ständerat. Das finde ich eigentlich noch zweckmässig. Ich bin nicht deshalb, weil ich hier die Minderheit verteidige, und nicht deshalb, weil ich für die neue Fassung der Mehrheit bei Artikel 12 Buchstabe f bin, [PAGE 896] bei Artikel 8 für die Minderheit und bei Artikel 12 für die Mehrheit, sondern weil wir dann eine Differenz zum Ständerat haben und das ganze Berufshaftpflichtproblem nochmals anschauen können. Es ist ein Problem.

Wir müssen auch Folgendes anschauen: Wenn einer im Register eingetragen ist, dann sagt man: Ja, das ist ein Anwalt, der hat eine Berufshaftpflichtversicherung. Dabei hat er eine Versicherung über ein Minimum abgeschlossen. Man hat gar nicht geschaut, welche Versicherung er abgeschlossen hat; er hat einfach eine. Damit erwecken Sie nach aussen einen falschen Eindruck von Sicherheit. Wenn plötzlich ein Schadenfall eintritt, hat er schon eine solche Versicherung, aber eine ungenügende. Das befriedigt also auch nicht.

Für die Lesung, die Sie jetzt durchführen, wäre die Zustimmung zum Antrag der Minderheit bei Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe e und die Zustimmung zum Antrag der Mehrheit bei Artikel 12 Buchstabe f das Beste. Wir hätten damit eine Differenz zum Ständerat.