Joder Rudolf · Nationalrat · 2006-06-12
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-12
Wortprotokoll
Im Namen der SVP-Fraktion ersuche ich Sie, die Minderheit Hochreutener zu unterstützen.
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung soll gemäss der Bestimmung der Mehrheit neu als Voraussetzung für die Eintragung in das Anwaltsregister gelten. Der Eintrag ins Anwaltsregister ist die Voraussetzung dafür, dass man als Anwalt berufstätig werden kann. Mit der Eintragung ins Anwaltsregister verpflichtet man sich zur Einhaltung der sogenannten Berufsregeln. Diese Berufsregeln bestehen schon heute, und bei diesen ist bereits jetzt vorgesehen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein muss. Mit dem Antrag der Mehrheit regeln wir also zweimal genau den gleichen Gegenstand.
Wir sollten uns auch keine falschen Vorstellungen machen über die Wirkung dieser Voraussetzung für einen Registereintrag. Nur im Moment des Registereintrages wird geprüft, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder nicht. Es geht also bloss um eine momentane Kontrolle, und daraus kann später keine Garantie abgeleitet werden für einen ausreichenden haftpflichtrechtlichen Schutz. Dies ist auch ausdrücklich im Ständerat bestätigt worden, weil die Kantone befürchteten, sie könnten sekundär noch haftbar gemacht werden. Es gibt also keine Garantie auf Schutz im Rahmen dieser haftpflichtrechtlichen Absicherung.
Der Antrag der Minderheit Hochreutener macht Sinn. Mit der Regelung des Bundesrates wird die Berufshaftpflichtversicherung zur Voraussetzung der Berufsausübung. Damit wird der private Haftpflichtversicherer zur Bewilligungsbehörde und erhält damit eine hoheitliche Funktion; dies kann ja wohl nicht Sinn und Zweck der Übung sein. Die Formulierung der Mehrheit enthält auch die Gefahr, dass sich die Klienten in falscher Sicherheit wiegen. Keine Behörde kann letztlich permanent prüfen, ob der Anwalt eine genügende Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckung hat, ob er die Prämie bezahlt hat, wie hoch dieser versicherungsrechtliche Schutz ist usw. Letztlich muss die Kontrolle immer vom Klienten selber ausgehen. Der Antrag der Mehrheit bringt dem Klienten keine zusätzliche Sicherheit.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.