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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2006-06-12

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie um Streichung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe e. Ich bitte Sie darum nicht nur als Erstunterzeichner der Minderheit, sondern auch im Namen der CVP-Fraktion.

Ich möchte gleich betonen, dass es mir nicht darum geht, das Obligatorium für eine Berufshaftpflicht zu streichen. Dieses Obligatorium will ich auch, aber das wird in einem späteren Artikel geregelt. Es geht mir darum, dass das Obligatorium eine Berufspflicht bleibt und nicht auch noch zu einer Berufsvoraussetzung wird. Die Situation soll bleiben, wie sie heute ist. Die heutige gesetzliche Regelung in den verschiedenen Kantonen genügt, es hat meines Wissens bisher noch keine gravierenden Fälle gegeben, in denen jemand zu Schaden gekommen wäre. Deshalb fragt es sich, warum wir das, was sich bewährt hat, jetzt ändern sollen. Denn Sie handeln sich damit sehr viele Nachteile ein.

Wenn Sie nämlich dem Konzept der Mehrheit folgen, führen Sie ein neues Element ein. Die Berufshaftpflicht soll, wie gesagt, zur Voraussetzung für den Registereintrag werden; d. h., wer keine Haftpflichtversicherung hat, darf den Beruf nicht ausüben. Wenn das aber so ist, dann wird der Versicherer, der die Versicherung gibt oder eben nicht gibt, faktisch zur Zulassungsbehörde. Er entscheidet dann, ob jemand den Beruf des Anwaltes ausüben darf oder nicht. Es ist durchaus nicht so, dass jeder Anwalt, der eine Haftpflichtversicherung will, auch eine bekommt; es ist auch möglich, dass er zwar eine solche hat, später aber ein paar teure Fälle verliert und dann so zum Risiko wird und keine Versicherung mehr bekommt. Dann müsste ihm mit dieser neuen Konzeption der Mehrheit sofort die Bewilligung zur Berufsausübung entzogen werden.

Wenn Sie aber beim bisherigen Konzept bleiben, das sich, wie gesagt, bewährt hat, in dem die Haftpflicht obligatorisch ist, aber lediglich eine Berufspflicht, dann kann die [PAGE 894] Aufsichtsbehörde viel flexibler reagieren. Sie kann den fehlbaren Anwalt ermahnen, sie kann Bussen aussprechen, sie kann ein Disziplinarverfahren eröffnen usw. Wie gesagt, das hat bisher bestens funktioniert. Es ist nicht einzusehen, weshalb wir das nicht auch künftig so handhaben wollen. Sie können sich vorstellen, was passiert, wenn wir der Mehrheit folgen und dann einige Anwälte keine Haftpflichtversicherung mehr bekommen. Dann wäre ein Kontrahierungszwang für die Versicherer vorprogrammiert. Dies würde bedeuten, dass die Prämien für alle Anwälte ansteigen würden, weil ja die guten Risiken auch die schlechten decken müssten.

Im Ständerat ist ein Antrag gemäss der Minderheit nur knapp gescheitert, und nur deshalb, weil er erst im allerletzten Moment eingebracht wurde, also weit nach den Kommissionssitzungen. Aber der Kommissionspräsident, Franz Wicki, hat bereits damals gesagt, dass der Nationalrat diese Frage nochmals prüfen müsse und dass man eine Differenz schaffen solle.

Auch in unserer Kommission für Rechtsfragen ist mein Streichungsantrag nur ganz knapp gescheitert, mit 9 zu 9 Stimmen mit dem Stichentscheid von Kommissionspräsident Daniel Vischer.

Es kommt hinzu, dass sich die Kantone gegen diese Neukonzeption wehrten, weil sie befürchteten, dass daraus eine Haftung für die Kantone resultieren würde. Sie befürchteten, dass mit dem Registereintrag die Garantie gegeben würde, dass der betreffende Anwalt nicht nur eine Versicherung hätte, sondern auch eine genügende Versicherung. Das hat dann der Ständerat entschärft. Im Gesetzentwurf ist deshalb nur noch von "Versicherung" die Rede. Theoretisch könnte also auch eine Versicherung mit einer Schadenhöhe von ein paar Hundert Franken genügen; das ist natürlich eine Farce.

Wir hatten in diesem Rat vor kurzem die gleiche Problematik bei der Ärztehaftpflicht. Es wurde auch hier vom Bundesrat ein neues Konzept vorgeschlagen, das dann aber in unserem Rat verworfen wurde. Der Ständerat ist dann uns gefolgt. Es ist nicht einzusehen, weshalb man bei den Ärzten so und bei den Anwälten ganz anders legiferieren soll.

Ein Letztes: Der heutige Entscheid hat auch eine Signalwirkung für verschiedene Gesetze, die demnächst folgen. In Vorbereitung sind Regelungen für Skilehrer, Bergführer, Psychologen, Grenzsportarten, Risikosportarten, Hundehalter usw. Wenn Sie hier nun jedes Mal dem neuen Konzept gemäss der Kommissionsmehrheit folgen, dann entscheiden am Schluss die Versicherer, ob jemand Bergführer, Skilehrer, Anwalt, Psychologe usw. sein darf - ja sogar, ob er einen Hund halten darf. Das wollen Sie doch nicht im Ernst!

Bleiben wir deshalb bei der bisherigen Regelung; sie hat sich bewährt. Es ist nicht einzusehen, weshalb wir das jetzt ändern sollten.