Vallender Dorle · Nationalrat · 1999-12-21
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-21
Wortprotokoll
Der Antrag Garbani hat der Kommission nicht vorgelegen, und wir haben die Frage nur indirekt diskutiert. Der Antrag verlangt einen jährlichen Bericht bzw. eine jährliche Statistik, die detailliert sein und veröffentlicht werden soll.
Zunächst einmal ist zu sagen, dass eine detaillierte Statistik den Rechtsschutzinteressen der abgehörten und überwachten Personen diametral entgegengesetzt wäre. Es ist oftmals gar nicht möglich, entsprechende Anonymisierungen vorzunehmen. Daher gebietet es das Rechtsschutzinteresse, dass solche detaillierten Statistiken eben gerade nicht veröffentlicht werden.
Ich kann Frau Garbani aber in dem Sinn beruhigen, dass der Datenschutzbeauftragte ein Informationsrecht und nach Artikel 27 des Datenschutzgesetzes die Aufsicht über die Bundesorgane hat und damit auch den Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs überwacht. Dieser beim UVEK angesiedelte Dienst ist also auch dem Datenschutzbeauftragten unterstellt. Das heisst, dass dieser nach Stichproben oder auch nach sehr ausführlichen Kontrollen die Möglichkeit hat, Einsicht zu nehmen in die Zahl, die Dauer, die Art der Überwachung und die Daten der Personen, die überwacht worden sind. Er wird dann entsprechend feststellen können, ob das Gesetz korrekt angewendet worden ist oder nicht. Damit sollte dem Rechtsschutzinteresse der überwachten Personen auch Genüge getan sein.