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Miesch Christian · Nationalrat · 2006-06-13

Miesch Christian · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-13

Wortprotokoll

Die Frage der Weiterverwendung der Schutzbauten, also Schutzanlagen und Schutzräume, wurde vor dem Hintergrund des veränderten sicherheitspolitischen Umfeldes bereits 1999 bis 2003 zusammen mit den Kantonen geprüft. Dies betraf auch die Weiterführung der Pflicht zum Bau von privaten Schutzräumen im Sinne einer längerfristigen sicherheitspolitischen Perspektive, welche auch einen bewaffneten Konflikt nicht ausschliesst, sowie des Grundsatzes der Chancengleichheit für alle Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes.

Die Kantone kamen zum Schluss, den Akzent nicht mehr auf den Ausbau, sondern auf das Schliessen von Lücken und die Werterhaltung der vorhandenen Schutzinfrastruktur zu legen. Zu berücksichtigen war, dass nach wie vor ein grosses Potenzial an ABC-Massenvernichtungswaffen vorhanden ist. Dies ist heute auch vor dem Hintergrund terroristischer Bedrohung oder grossflächiger Verstrahlung relevant. Angesichts des hohen, allerdings regional unterschiedlichen Ausbaustandes wurde bei der Schutzraum-Bautätigkeit mit Anpassungen im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz bereits einiges gestrichen. Die Anzahl der Schutzplätze wurde reduziert, der Bau von Schutzräumen bei Gewerbebauten und -anbauten wurde gestrichen, und die Höhe der zu leistenden Ersatzbeiträge wurde stark gesenkt.

Zusammengefasst: Das angepasste und ausgewogene Konzept bezüglich Schutzbauten trug den neuen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen wie auch den finanziellen Möglichkeiten Rechnung. Dem neuen Bundesgesetz wurde im Oktober 2002 dann auch vom eidgenössischen Parlament mit grosser Mehrheit zugestimmt, im Ständerat einstimmig. Die aufgrund des neuen Bundesgesetzes ergriffenen Massnahmen zeigen heute klar Wirkung. Die Bautätigkeit und damit auch die finanzielle Belastung der Privaten haben stark abgenommen.

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Am 18. November 2005 hat die Finanzkommission eine Motion eingereicht, welche eine Standortbestimmung für die Schutzanlagen und die Schutzräume verlangt. In einem Bericht sollen dabei verschiedene mögliche Szenarien in Bezug auf die Schutzanlagen und Schutzräume dargestellt werden, von einer Weiterführung der bisherigen Planung bis hin zu einer Liquidation bzw. Stilllegung oder Umnutzung. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, diese Motion anzunehmen. Das VBS bzw. das Bundesamt für Bevölkerungsschutz wird einen entsprechenden Bericht ausarbeiten; dabei sollen auch das Gesamtsystem und die bisherige Philosophie des Schutzes der Bevölkerung aufgrund der künftig relevanten Gefährdungsperspektiven untersucht und entsprechend Szenarien und Konsequenzen aufgezeigt werden. Das wäre dann eine gute Entscheidungsgrundlage für allfällige Massnahmen, auch in Bezug auf die Aufhebung der Pflicht zum Bau von Schutzräumen. Vor diesem Hintergrund sind wir der Meinung, dass der parlamentarischen Initiative Kohler keine Folge zu geben sei und ein allfälliger Entscheid für die Streichung der Pflicht zum Bau von Schutzräumen erst nach Vorliegen des Berichtes in Erwägung zu ziehen sei. Wir gehen davon aus - es wurde auch so gesagt -, dass dieser Bericht im nächsten Jahr vorliegt.

Für die Mehrheit der Kommission haben die folgenden Grundsätze weiterhin Gültigkeit: Das Bevölkerungsschutzsystem und damit die Verwaltung der Schutzräume und Schutzanlagen liegen nach wie vor in der Verantwortung jedes Einzelnen und der Gemeinschaft. Die vorhandenen Lücken im Bereich der Schutzbauten müssen geschlossen werden; deshalb sind auch zusätzliche Schutzbauten vorzusehen, damit auch jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner über einen Schutzplatz in erreichbarer Nähe des Wohnortes verfügt. Diese Schutzbauten sollen nicht nur bei bewaffneten Konflikten mit schwerwiegenden Bedrohungen benutzt werden können, sondern auch als Notunterkünfte bei Katastrophen und in Notlagen. Der Wert der bestehenden Schutzbauten muss demzufolge erhalten bleiben.

Eine Minderheit lässt sich von folgenden Argumenten führen: Die Schulung der Bevölkerung sollte klar verbessert werden, denn ohne gute Schulung bringt das beste Schutzraumnetz bei einer Katastrophe nichts. Nach Meinung der Minderheit muss die Bevölkerung die Abläufe kennen, um im Krisenfall erfolgreich eine Evakuation durchführen zu können. Die Minderheit ist der Meinung, dass der Bereitschaftsgrad der Schutzbauten erhöht werden muss. Zu den heutigen Risikoszenarien gehören insbesondere Nuklear- und Chemieunfälle, das heisst Ereignisse, bei denen die Schutzbauten quasi sofort betriebsbereit sein müssen. Heute gibt es diesbezüglich noch grosse Defizite. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass der Deckungsgrad ausreichend ist und deshalb vor allem in die zwei genannten Bereiche investiert werden sollte.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Ich bitte Sie ebenfalls darum.