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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-13

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-13

Wortprotokoll

Der Antrag, den die Minderheit Jutzet hier gestellt hat, ist ein Antrag, der schon vonseiten des Bundesgerichtes vorgelegen hatte. Die Minderheit vertritt hier die Meinung des Bundesgerichtes.

Es ist so, dass die drei eidgenössischen Gerichte in ihrer Verwaltung autonom sind. Sie können ihr Personal selbst anstellen und ihre Organisation in Autonomie regeln. Die Autonomie der Gerichte besteht jedoch nur im Rahmen der vom Parlament erlassenen Gesetze. So legen die Gesetze - das Bundesgesetz über das Bundesgericht, das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgesetz über das Bundesstrafgericht - zum Beispiel die Grundzüge der Organisation fest. Sie bestimmen die Führungsorgane der Gerichte - Gesamtgericht, Verwaltungskommission, Präsidentenkonferenz - und legen ihre Kompetenzen fest. Im Personalbereich sehen die drei Gesetze vor, dass für das Gerichtspersonal das allgemeine Bundespersonalrecht gilt. Dieses wiederum regelt, wie die Arbeitsverhältnisse der Gerichtsschreiber und des Kanzleipersonals auszugestalten sind. Sie sehen also, die Autonomie der Gerichte in Verwaltungsangelegenheiten ist nicht absolut, aber es wird nicht in die eigentliche Rechtsprechung eingegriffen. Hier müssen die Gerichte autonom sein. Darum müssen sie auch eine Verwaltungsautonomie haben, und die Einschränkung darf nicht so sein, dass die Unabhängigkeit getroffen wird.

Nun, im Immobilienbereich haben wir eine Lücke. Die Lücke ist beim Bau des Gebäudes für das Versicherungsgericht in Luzern zum Vorschein gekommen und hat damals zu grossen Kostenüberschreitungen und zu einer nichtidealen Bauabwicklung geführt. Das ist auch begreiflich. Bundesgerichte sind ja in erster Linie da, um Recht zu sprechen und nicht um ein Gebäude zu bauen, zu kontrollieren und den Unterhalt zu machen. Aus diesem Grund musste das jetzt festgelegt werden. Die unteren Gerichte - also das Bundesstrafgericht in Bellinzona und das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen - sind mit dieser Fassung einverstanden, aber das Bundesgericht in Lausanne glaubt, damit allzu sehr eingeschränkt zu sein.

Wenn Herr Jutzet sagt, das Bundesgericht möchte nicht mit dem Finanzdepartement verkehren, sondern nur direkt mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik, muss ich Ihnen sagen, dass die vom Bundesamt für Bauten und Logistik dem Finanzdepartement unterstehen, die haben einen Chef. Natürlich werden sie im Alltag mit dem Amt direkt verkehren, aber wenn dann etwas nicht rund läuft, muss der Chef eingreifen, das ist in jeder Organisation so. Darum kann man nicht auch noch eine Autonomie des Bundesamtes für Bauten und Logistik schaffen, damit dieses in gewissen Bereichen autonom, ohne den zuständigen Verantwortlichen, entscheiden könnte. Darum bitten wir Sie eben, dieser Regelung im Interesse einer einwandfreien Abwicklung bei den Gebäuden zuzustimmen.

Herr Jutzet sagt: Soll nun das Finanzdepartement bestimmen, wer in welches Gebäude kommt? Das sicher nicht, aber Sie haben die Bürogrössen erwähnt. Nehmen Sie an, Sie hätten ein Bundesgericht, das sagt: "Jedes Büro muss mindestens 200 Quadratmeter gross sein." Das ist ein unwahrscheinlicher Fall, aber dann würde wahrscheinlich das Bundesamt für Bauten und Logistik eingreifen und sagen, das sei nicht ideal. Oder nehmen Sie das andere: Ein Bundesgericht sagt: "Jedes Büro soll nur 7 Quadratmeter haben." Da wird man sagen, das sei auch kein Büro. Also, Sie sehen, man muss hier vernünftig sein. Da gibt es auch Standards, und die Unabhängigkeit wird nicht tangiert. Der Sinn ist eine einwandfreie, zweckmässige Bauverwaltung.

Sie sehen, man hat sich getroffen, indem die Immobilien, wenn Sie so wollen, der ganze Bereich im Rechnungswesen und der ganze Bereich für Computer usw. bei den Gerichten liegen sollen, aber nicht müssen. Die Gerichte können auch das an das Bundesamt für Bauten und Logistik abtreten, was für ein Bundesgericht so auf den ersten Blick eigentlich zweckmässig ist, weil es hier ja besondere Fachkenntnisse braucht. Aber die Gerichte müssen das nicht abtreten, sie können es auch selbst machen. Das ist eben eine Rücksichtnahme gegenüber dieser Autonomie.

Darum bitten wir Sie: Stimmen Sie der Mehrheit und dem Bundesrat zu. Es ist ein gut und lange ausdiskutierter Vorschlag. Wir haben dann eine Minimalgarantie, dass auch die Dinge, die nicht die Rechtsprechung betreffen, in der Verwaltung zweckmässig abgewickelt werden.

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