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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2006-06-13

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-13

Wortprotokoll

Die SPK hat die parlamentarische Initiative Huguenin am 8. September 2005 geprüft und diskutiert. Die Initiantin möchte mit ihrer offen formulierten Initiative, dass Fraktionslose dieselben individuellen Rechte haben sollen wie Fraktionsmitglieder. Dabei geht es vor allem um den Einsitz in Kommissionen und um die Entschädigungen.

Die wichtigsten Gründe für den Antrag der Mehrheit, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, waren folgende: Man war der Ansicht, dass zwar die Kommissionen repräsentativ zusammengesetzt sein sollen, verwies aber auf Artikel 43 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes, gemäss dem sich die Zusammensetzung der Kommissionen nach der Stärke der Fraktionen im jeweiligen Rat richten soll. Wenn fraktionslose Ratsmitglieder in den Kommissionen Einsitz nehmen könnten, wäre die proportional richtige Zusammensetzung der Kommissionen, bezogen auf die Fraktionen, nicht mehr gewährleistet. Wenn eine politische Gruppierung in den Wahlen weniger als fünf Mandate erreicht, sei das das Resultat einer demokratischen Wahl, deren Folgen zu akzeptieren seien. Es bleibt dabei den Fraktionslosen natürlich unbenommen, sich einer Fraktion anzuschliessen. Aber der Sinn davon, dass man Fraktionen bildet und ihnen einen besonderen Status verleiht, besteht eben darin, dass im Parlament die Meinungsbildung und -äusserung so besser strukturiert werden können. Neben den Nachteilen, die Fraktionslose haben, haben sie durchaus den Vorteil, ihre Meinung nicht in eine Fraktionsmeinung umzubilden, sondern je individuell persönlich äussern zu können. Darin besteht unter anderem durchaus eine gewisse Freiheit, eine gewisse Unabhängigkeit.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass es eine Mindestgrösse braucht, um als Fraktion bezeichnet zu werden, und sie betrachtet die Mindestgrösse von fünf Mandaten als ausreichend und nicht diskriminierend. Bei der Frage der Entschädigungen verweist die Kommissionsmehrheit darauf, dass diese Entschädigungen nicht an die Parlamentsmitglieder individuell, sondern an die Fraktion ausbezahlt werden. Es wäre eine Bevorzugung der fraktionslosen Mitglieder, wenn sie den Fraktionsbeitrag individuell erhalten würden.

Die Kommissionsminderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Ihre Gründe sind folgende: Sie möchte den Anspruch der fraktionslosen Mitglieder höher gewichten als den der repräsentativen Zusammensetzung einer Kommission. Sie ist der Ansicht, dass sich 288 Kommissionssitze auf 200 Ratsmitglieder so verteilen lassen, dass jedes Ratsmitglied Anspruch auf mindestens einen Kommissionssitz erhalten kann. Als zweites Argument führt die Minderheit an, dass die Ratsarbeit entlastet würde, indem die Fraktionslosen nicht mehr so stark den Weg über einzelne Vorstösse, Motionen oder parlamentarische Initiativen, gehen müssten, sondern ihre Anliegen zuerst in den entsprechenden Kommissionen einbringen und diskutieren könnten.

Dennoch entschied Ihre vorberatende Kommission mit 13 zu 9 Stimmen, zu beantragen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.