Amherd Viola · Nationalrat · 2006-06-13
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Die einzige Differenz zum Ständerat besteht in diesem Geschäft in Bezug auf die Beratungsstellen, welche gemäss Artikel 28b Absatz 5 von den Kantonen einzurichten sind. Dieser Absatz 5, dem der Nationalrat zugestimmt hatte, wurde vom Ständerat gestrichen.
Die Wichtigkeit und die Bedeutung von Beratungsstellen sind für die CVP-Fraktion unbestritten. Wir möchten aber die einzige Differenz zum Ständerat ausräumen und bitten Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Wir sind der Auffassung, dass es den Kantonen überlassen werden kann, solche Beratungsstellen einzurichten, ausgehend von der Tatsache, dass das Bundesrecht in anderen Bereichen wie beispielsweise dem Kindesschutz oder bei der Erziehungsberatung auch keine Vorschriften für die Einrichtung von Beratungsstellen vorsieht.
Gemäss Bundeszivilrecht ist der Bund nur dann ermächtigt, in die Organisationsautonomie der Kantone einzugreifen, wenn ein solcher Eingriff für die Durchsetzung unerlässlich erscheint. Dies kann für den vorliegenden Fall nicht behauptet werden. Im Übrigen wurde noch die Frage aufgeworfen, inwiefern Artikel 28b Absatz 5 den Grundsätzen des neuen Finanzausgleichs entspreche. [PAGE 899]
Aus diesen Gründen unterstützt die CVP-Fraktion den Antrag der Kommissionsmehrheit.