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Joder Rudolf · Nationalrat · 2006-06-13

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-13

Wortprotokoll

Im Namen der SVP-Fraktion ersuche ich Sie ebenfalls, die Minderheit zu unterstützen.

Neu will die Kommissionsmehrheit, dass nur im kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen und Anwälte den Titel als Anwalt verwenden dürfen. Dieser Entscheid ist das Resultat einer doch etwas einseitigen Wahrnehmung von Partikularinteressen seitens der praktizierenden Anwälte.

Worum geht es beim Eintrag ins Anwaltsregister? Der Registereintrag bedeutet nur, dass man in der ganzen Schweiz Klienten vor Gericht vertreten darf, ohne dass man jedes Mal in jedem einzelnen Kanton eine Einzelbewilligung einholen muss. Der Registereintrag bewirkt also die berufliche Freizügigkeit für die Anwältinnen und Anwälte, nichts mehr und nichts weniger, und hat mit der Berufsbezeichnung nichts zu tun. Warum soll jemand, der ein juristisches Hochschulstudium, der ein Praktikum, der ein Anwaltsexamen erfolgreich absolviert hat, sich nicht Anwalt nennen dürfen, nur weil er momentan keine Klienten vor Gericht vertritt? Massgebend für die Berufsbezeichnung kann doch nicht die momentane Tätigkeit sein, sondern das Erfordernis muss einzig [PAGE 902] und allein der Abschluss einer Ausbildung sein. Anwälte vertreten nicht nur Klienten vor Gericht, sondern es gibt auch Verwaltungsjuristen, Richter, Anwälte in Unternehmungen; es gibt auch viele Anwälte, die nicht vor Gericht gehen, aber gleichwohl Klienten beraten. Diese heute bestehende Regelung hat sich absolut bewährt. Es bestehen überhaupt keine Probleme, und entsprechend besteht auch kein Handlungsbedarf. Kommt es jemandem in den Sinn, nur diejenigen Personen Ärzte zu nennen, die eine eigene Praxis haben, und diejenigen Personen, die als Ärzte in einem Spital tätig sind, plötzlich nicht mehr als Ärzte zu bezeichnen? Ich glaube nicht.

Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit zu unterstützen.