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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2006-06-15

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-15

Wortprotokoll

Schauen Sie, die Arbeitsbestimmungen in der Schweiz, auch was die Arbeitszeiten betrifft, sind schon heute auch gegenüber den Lehrlingen viel flexibler als im europäischen Umfeld. Sie wissen, dass bei uns mehr gearbeitet werden kann; das gilt auch für die Lehrlinge.

Bei den Lehrlingen gibt es aber zusätzliche Gründe, dass minimale Schutzbestimmungen bezüglich der Nachtarbeit, bezüglich der Sonntagsarbeit und bezüglich der Höchstarbeitszeiten - die Höchstarbeitszeit beträgt neun Stunden - gewährleistet werden, weil die Lehrlinge ja im Unterschied zu anderen jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch noch die Berufsschule besuchen müssen. Was bedeutet das, wenn jemand am Abend arbeiten, eventuell in der Nacht arbeiten muss und dann in der "Freizeit" eben auch noch die Berufsschule besuchen, sich darauf vorbereiten muss? Das ist doch keine Politik, die uns hier weiterführt.

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