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AB 66364

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-23

Wortprotokoll

Ich begründe den Minderheitsantrag für Herrn Schneider. Dieser Minderheitsantrag wird übrigens auch von der überwiegenden Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt.

Wir wollen beim aktiven Veredelungsverkehr das Äquivalenzprinzip als Grundprinzip festlegen. Der aktive Veredelungsverkehr ist Ausdruck der internationalen Arbeitsteilung, er erlaubt Wertschöpfungen in unserem eigenen Land und schafft damit Arbeitsplätze. Wenn wir uns bei Absatz 1 schon für die freiheitlichere Lösung entschieden haben, so müssen wir dies folgerichtig auch bei Absatz 2 tun. Die international tätige Wirtschaft ist in einem zunehmend globalen Umfeld auf Flexibilität angewiesen. Das Äquivalenzprinzip stellt diese Flexibilität sicher.

Das Identitätsprinzip würde in gewissen Fällen die Abwicklung des aktiven Veredelungsverkehrs erschweren, wenn [PAGE 1377] nicht sogar verunmöglichen. Die eingeführten Rohstoffe müssten getrennt gelagert und verarbeitet werden. Ein Beispiel: Für die Zucker verarbeitende Biskuitindustrie würde dies bedeuten, dass sie mindestens in zwei Silos investieren und zwei Verarbeitungslinien fahren müsste. Für Inland- und für Exportdestinationen müssten separate und damit kleinere Produktionschargen hergestellt werden. Als Folge davon würden KMU mit den damit verbundenen Zusatzkosten ihre Export- und Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Wir haben es hier also direkt mit der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft oder der Industrie zu tun, das heisst mit der Kompetitivität unseres Standortes.

Dass diese Tatsache aus Sicht der Unternehmer unterstrichen werden muss, versteht sich von selbst. Wenn wir durch eine Massnahme, sprich eine Entscheidung in der Beratung eines Gesetzes, Einfluss zugunsten von Kostensenkungen im Binnenmarkt nehmen können, müssen wir dies fraglos tun. Strengere Auflagen, als sie für eine korrekte Abwicklung des aktiven Veredelungsverkehrs nötig sind, dürfen wir eben nicht beschliessen.

Häufig wird argumentiert, das Äquivalenzprinzip öffne Missbräuchen Tür und Tor. Diesem Argument wird mit der zur Diskussion stehenden gesetzlichen Formulierung begegnet, dass es sich um Waren gleicher Menge, gleicher Beschaffenheit und gleicher Qualität handeln muss. Gerade die Begriffe "Beschaffenheit" und "Qualität" müssen verhindern, dass beispielsweise ein eingeführtes billiges Entrecôte als teures Roastbeef wieder ausgeführt wird und von Zollerleichterungen profitiert. Solche Vorhaben wären in der Tat missbräuchlich und zu unterbinden.

Auch die anderen vorgebrachten Vorbehalte, wie Rückverfolgbarkeit, Lebensmittelsicherheit usw., sind nicht stichhaltig. Die Vorschriften unseres Lebensmittelgesetzes - bezüglich Täuschungs- und Gesundheitsschutz ja übrigens eines der strengsten - werden durch das Zollgesetz nicht ausser Kraft gesetzt.

Nun noch kurz zu den Bedenken der Agrarwirtschaft: Die landwirtschaftlichen Kreise stellen sich gegen das Äquivalenzprinzip. Sie befürchten, dass der inländische Frischmarkt bei Geltung des Äquivalenzprinzips in gewissen heiklen Zeiten durch die eingeführten Waren benachteiligt werden könnte, z. B. bei Früchten und Gemüse usw. Diese Vorbehalte treffen aber schon deshalb nicht zu, weil Bewilligungen für den Veredelungsverkehr nur für Produkte erteilt werden, die für die Verarbeitung bestimmt sind. Diese Produkte eignen sich in den wenigsten Fällen für den Verkauf auf dem Frischmarkt.

Als letztes Argument: Es kann und darf auch nicht im Ermessen der Verwaltung liegen, Zollbefreiungen oder Zollermässigungen zu gewähren, wie dies mit einer Kann-Vorschrift möglich wird. Wir wollen eine klare Richtschnur, einen eindeutigen Grundsatz, der keinen unnötigen Spielraum offen lässt, sondern fasslich und berechenbar ist.

Zusammengefasst heisst dies: Das Äquivalenzprinzip unterstützt den Produktionsstandort Schweiz, sichert damit Arbeitsplätze und schafft einen erhöhten Handlungsspielraum für Unternehmen, sichert also unsere internationale Kompetitivität, ohne Missbräuchen Vorschub zu leisten.

Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.