preparatory:AB 66405
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-23
Wortprotokoll
Wir legen in Artikel 3 den Grenzraum fest und delegieren an das Grenzwachtkorps Aufgaben, die in die kantonale Hoheit fallen. Der Ständerat hat - unseres Erachtens zu Recht - darauf hingewiesen, dass die Kantone ihr Einverständnis geben müssen. Im Wissen, dass die Kantone Wert darauf legen, dass die Polizeihoheit auf ihrem Gebiet bei ihnen liegt, ist für die Festlegung des Grenzraumes auch das Einvernehmen von Bund und Kantonen von grosser Bedeutung.
Die Minderheit will den Grenzraum, sofern kein Einvernehmen möglich ist, auf die Grenzlinie reduzieren. Das heisst, dass die bereits in bilateralen Verträgen festgelegten Geländestreifen aufgehoben würden und dass der Grenzraum mit dem Nachbarland je nach Kanton unterschiedlich wäre.
Dieser Fall darf schlicht nicht eintreten, denn es kann nicht angehen, dass zum Beispiel der Grenzraum im Kanton Schaffhausen anders festgelegt wird als jener im Nachbarkanton Zürich. Selbstverständlich sind die kantonalen Realitäten unterschiedlich, aber es ist in unserem ureigensten Interesse, dass der Bundesrat eine einvernehmliche Lösung mit den betroffenen Kantonen ausarbeiten kann.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen. Eigentlich müsste die SVP-Fraktion diesen Antrag selber zurückziehen, denn auch die SVP-Fraktion weiss, dass Bundesrat Blocher mit den Kantonen - namentlich mit jenen der Ostschweiz, also auch mit dem Kanton St. Gallen -, die mit dem gewählten Ansatz Probleme hatten und eindringlich auf der Polizeihoheit beharrten, erfolgreich verhandelt und somit auch aufgezeigt hat, dass es durchaus möglich ist, eine Kooperation mit den Kantonen zu erreichen. Die erzielte Lösung - das weiss auch die SVP-Fraktion - respektiert die kantonale Hoheit. Das ist mit ein Grund, weshalb die Ostschweizer Kantone hinter der von der Mehrheit gewählten Formulierung stehen können.
Abschliessend wurde uns seitens der Verwaltung auch versichert, dass kein Konflikt zwischen Grenzwachtkorps und Kantonspolizei entstehe.
Die CVP-Fraktion bittet Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen.