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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2004-09-23

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-23

Wortprotokoll

Hier geht es um die Radialzonen oder die Parallelzonen, also darum, wie die Grenzzonen definiert werden. Jetzt haben wir die so genannten Radialzonen im nördlichen Bereich, und gegenüber Österreich existiert ein Staatsvertrag, in dem eine Parallelzone festgelegt ist. Mir ist eigentlich nicht klar, welche Bedeutung diese Zone für die Wirtschaft hat; nach Aussage der Zollverwaltung ist sie relativ gering. In Bezug auf die Landwirtschaft regelt sie den Bewirtschaftungsradius derjenigen Betriebe, die berechtigt sind, im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen anzubauen und die Produkte zollfrei in die Schweiz zu importieren.

Ich habe mich überzeugen lassen, dass im Sinne der Vereinfachung - dafür sprechen sich auch verschiedene [PAGE 1385] Zollstationen aus - eine Parallelzone eigentlich die modernere, sinnvollere Variante für die Zukunft wäre. Trotzdem zeige ich auf, dass es hier ein Problem gäbe in Bezug auf die Landwirtschaft.

Die Grenzbauern in der Schweiz haben, aufgrund althergebrachter Tradition, das Privileg, auf der anderen Seite der Grenze in einem bestimmten Abschnitt zu produzieren. Dafür kriegen sie Direktzahlungen - nicht zum vollen, sondern zu einem reduzierten Ansatz von 75 Prozent - für diejenigen Flächen, die sie schon vor 1985 bewirtschaftet haben. Für die übrigen Flächen werden keine staatlichen Leistungen ausbezahlt. Hingegen dürfen die Grenzbauern, um wirtschaftlich gestärkt zu werden, die dort angebauten Produkte zollfrei importieren.

Diese Grenzbauern haben eigentlich nur die Möglichkeit, sich nach einer Seite auszudehnen, nämlich ins Ausland. An diesem Prinzip wird eigentlich nicht gerüttelt, obwohl die deutsche Seite ihrerseits die Vorschriften gelockert hat, indem sie nämlich für ihre Mitbürger, für ihre Bewerber kein Vorpachtrecht und kein Vorkaufsrecht vorsieht. Das hat zu einem Grenzstreit geführt. Nun wurde kürzlich in Bonn auf Stufe Verwaltung zwischen Deutschland und der Schweiz eine Einigung erzielt durch folgende Abmachung: Es sei Sache der Deutschen, hier die alte Regelung wieder aufzunehmen, wenn sie das wollen. Für uns gibt es keinen Handlungsbedarf.

Was bedeutet das - Radialzone oder Parallelzone? Wenn wir eine Parallelzone einführen, weil das für den Warenaustausch, vor allem für den Marktverkehr, günstiger sein soll, dann geschieht Folgendes: Unsere Bauern in der Schweiz können über mehrere Kilometer, über grosse Distanzen, irgendwo im Ausland zusätzlich Land pachten oder kaufen. Das wird einen grossen Unmut auslösen, weil wir diese Praxis noch ausdehnen. Ich sage als Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes, dass wir das nicht wollen, muss aber erklären, dass ich trotzdem nicht allzu stark dagegen opponiere. Es wird unseren Handlungsspielraum weit ausdehnen, zulasten unserer Kolleginnen und Kollegen, der Bauern im benachbarten Ausland.

Das aber ist nicht der Grund, weshalb wir im Grundsatz die Parallelzone möchten. Ich habe deshalb diesen Minderheitsantrag gestellt, damit Sie entscheiden können: Parallelzone ja oder nein; dann steht die Möglichkeit offen, im Sinne der freundnachbarschaftlichen Bewirtschaftung mit meinem Eventualantrag eine Lex specialis betreffend die Landwirtschaft aufzunehmen. Dann haben wir dort den bisherigen Status.