Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-09-23
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-09-23
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, der Minderheit zuzustimmen, und das mit Überzeugung, und ich sage Ihnen auch warum. Wir werden zum ersten Mal im nationalen Recht auf Gesetzesstufe Grenzzonen definieren. Das war bisher nicht so. Die heutigen Regelungen basieren auf Staatsverträgen, und die Staatsverträge sind unterschiedlich gestaltet. Wir haben im Verhältnis zu Deutschland, zu Frankreich und zu Italien heute das Prinzip der Radialzonen und im Verhältnis zu Österreich, im entsprechenden Staatsvertrag, die Parallelzone. Die Logik, die hinter diesen unterschiedlichen Systemen liegt, ist letztlich auch eine geographische, wenn Sie so wollen, denn der Grenzverlauf mit Österreich spielt sich im Wesentlichen im Rheintal ab, und zwar entlang des Rheins. Der Grenzverlauf ist dort eben auch entsprechend anders zu beurteilen als jener im Tessin oder in diesem berühmten Beispiel Schaffhausen.
Damit komme ich auf den Punkt. Es ist kein Zufall, dass hier seitens der FDP-Fraktion ein Schaffhauser Nationalrat gesprochen hat, jemand also, der die Situation vermutlich sehr gut kennt. Trotzdem möchte ich ihm widersprechen. Ich glaube, der Grenzzonenverkehr findet heute in einem heiklen Umfeld statt, in einer politisch heiklen Marktordnung.
Insbesondere bezogen auf den Kanton Schaffhausen hat die Zahl der im deutschen Nachbargebiet gelegenen und durch Schweizer Bauern bewirtschafteten Grundstücke stark zugenommen. Die Schweizer Bauern profitieren von den höheren Preisen, die mit den Landwirtschaftserzeugnissen in unserem Land erzielt werden können. In Süddeutschland herrscht - es wurde gesagt - zunehmend Unzufriedenheit über die Schweizer, die dank der Pacht oder des Kaufs von Grundstücken in der deutschen Grenzzone dann bessere Absatzpreise erzielen können.
Ich bin mit Herrn Bührer einig: Es ist eine Frage, die vor allem in Deutschland selber gelöst werden muss. Wir sind diesbezüglich in der Tat mit Deutschland in Kontakt. Es gibt auch eine Kommission, welche solche Dinge handhabt; sie hat übrigens seit dreissig Jahren nie mehr getagt, und jetzt ist sie zum ersten Mal zusammengekommen und nimmt sich justament dieses Problemes an.
Würde jedoch hier der Antrag der Mehrheit angenommen, dann gäbe dies eine zusätzliche Dynamik: Gerade in diesen Grenzgebieten würden dann nämlich bestehende Privilegien ausgebaut, und Grenzbauern könnten die Wettbewerbsverhältnisse zusätzlich verzerren und damit die ganze Situation eben eher verschlechtern. Die vorgeschlagene Regelung hätte aber auch rechtlich fatale Konsequenzen: Jeder schweizerische Bauernbetrieb - ob er nun in der Grenzzone von Genf oder in der Grenzzone des Waadtlandes liegt -, und nicht nur ein schaffhausischer, könnte eben neu ausserhalb seiner Zone Land bewirtschaften, da das Erfordernis, dass das Gebiet innerhalb eines Umkreises von 10 Kilometern um die Zollstelle liegen muss, wegfallen würde. Ich glaube, man kann abschliessend auch sagen, dass die heutigen Regelungen - die Staatsverträge - sich sehr bewährt haben. Wir haben auch in der Botschaft darauf hingewiesen. Was unter Radialzone verstanden wird, ist heute übliche Praxis, ausser in Österreich.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie hier, nicht neue, abweichende, komplizierende Regelungen zu schaffen, sondern das Bestehende beizubehalten und dem Antrag der Mehrheit bzw. der bundesrätlichen Fassung zuzustimmen, denn die ständerätliche Fassung würde uns wirklich mehr Probleme bereiten, als sie Probleme lösen würde.