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Bieri Peter · Ständerat · 2006-06-07

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-07

Wortprotokoll

Ich vertrete hier die Mehrheit, nachdem die Kommissionspräsidentin bei der Minderheit ist.

Ich habe in der Kommission den Antrag gestellt, hier - entgegen dem Beschluss des Nationalrates - dem Bundesrat zu folgen. Es geht um einen Betrag von 10,5 Millionen Franken für Kosten, die im Bereich der Sicherheit anfallen und gemäss der Botschaft des Bundesrates von den [PAGE 324] Austragungsorten zu übernehmen sind. Die Kosten betreffen insbesondere die Unterkunft und Verpflegung ausserkantonaler Polizeikräfte, die Entschädigung für zusätzliche Sanitäts- und Feuerwehrkräfte, das Personal für die Bekämpfung des Hooliganismus sowie die Transportkosten. Es sind dies Kosten, die im Gegensatz zu den 25,2 Millionen Franken des Bundes, welche den Einsatz von Armee, Grenzwachtkorps und Bundesamt für Polizei betreffen, ganz eindeutig in den Verantwortungsbereich der betroffenen Kantone respektive Städte gehören. Es stellt sich hier nicht die Frage: Sicherheit ja oder nein? Es stellt sich allein die Frage, wer für diesen Teil der Sicherheit aufzukommen hat.

Grundsätzlich gilt es zu bedenken, dass in erster Linie die Kantone für die Gewährleistung der inneren Sicherheit zuständig sind. Die Kantone haben gerade auch im Bereich der ganzen Diskussion um das Projekt Usis, "Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit", immer wieder ihre Autonomie im Bereich der Sicherheit, sprich der Polizeihoheit, betont. Es ist vonseiten des Bundesrates auch im Nationalrat und wiederum in der vorberatenden Kommission darauf hingewiesen worden, dass es schlicht keine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass der Bund diese Kosten übernehmen könnte. So weit zu den gesetzlichen Grundlagen, die es auch hier einzuhalten gilt. Es kann nicht angehen, dass man ansonsten ein Prinzip hochhalten will, nämlich dasjenige der Polizeihoheit, jedoch davon abrückt, sobald ein grösseres Ereignis eintritt. Würde man dies konkret beabsichtigen, wäre rein gesetzestechnisch eine eigene gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Die den Durchführungsorten anfallenden Kosten machen gerade einmal 16 Prozent aller Sicherheitskosten aus. Die Gesamtheit der Kantone übernimmt freundeidgenössisch 45 Prozent, der Bund 39 Prozent. Es ist demzufolge nur ein sehr geringer Anteil, welcher für die Durchführungsorte anfallen wird. Ich habe wenig Verständnis dafür, dass die Durchführungsorte Zürich, Bern und Genf wegen dieser je 2,1 Millionen Franken und Basel wegen der 4,2 Millionen Franken einen derartigen Aufruhr machen, sind es doch - wie beim Hearing der Direktor von Schweiz Tourismus, Herr Schmid, ausdrücklich festgestellt hat - die Host Cities, die in allererster Linie von der Euro 2008 profitieren werden. Es ist nicht so, dass die anderen Kantone und der Bund nichts leisten würden, ganz im Gegenteil: Sie übernehmen freundeidgenössisch den grössten Anteil der anfallenden Sicherheitskosten.

Herr Hofmann Hans hat in seinem Eintretensvotum davon gesprochen, wie die Städte darauf angewiesen sein würden, dass der Bund diesen Kostenanteil übernehmen werde. Man hat einen freundeidgenössischen Kompromiss gefunden, wer welche Kosten übernehmen würde; und ich glaube, es gilt jetzt nicht nur, A zu sagen, sondern es gilt auch, B zu sagen und an diesem Kostenverteiler bis zum Schluss festzuhalten. Es ist der Mehrheit der vorberatenden Kommission vonseiten der WBK-Präsidentin vorgeworfen worden, die Mehrheit der WBK-Mitglieder komme aus der Innerschweiz und aus nichtstädtischen Kantonen. Ich glaube, es geht nicht darum, dass man hier Stadt und Land auseinander dividiert. Wir haben in der Kommission darauf hingewiesen, dass Stadt und Land diese Spiele gemeinsam durchführen werden und dass auch die Landkantone mit der Zurverfügungstellung der Polizeikräfte einen erheblichen Anteil am Aufwand für diese Spiele leisten werden.

Herr Fünfschilling führt nun die Minderheit an, wie Sie auf der Fahne sehen. Dass er dies als Baselbieter Standesvertreter tut, dafür habe ich ein gewisses Verständnis, muss aber doch auch sagen: Er war es, der die Haltung der Finanzkommission in der WBK vertreten hat. Er hat begründet, weshalb es aus der Sicht der Finanzkommission wichtig sei, diese 10,5 Millionen Franken den Host Cities zu überbinden. Es darf zumindest auch erwähnt werden - das steht nicht in der Botschaft -, dass die Uefa den Stadienbesitzern Stadienmieten von 10 Millionen Franken bezahlen wird. Was die Sicherheitskosten betrifft, werden diese durch die Erträge aus den Stadienmieten praktisch wieder hereingeholt werden. Schliesslich gilt es auch daran zu denken, dass in einer Situation, wo die vorgesehenen Mieterträge zur Deckung der Sicherheitskosten allenfalls nicht ausreichen würden, zweifellos auch der Bund einen erheblichen Teil dieser Mehrkosten für die Sicherheit bezahlen müsste.

Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Vorschlag dieses austarierten Kostenverteilers Folge zu leisten, wie er zwischen Bund und Kantonen - auch den Kantonen, die keine Spiele austragen - abgemacht wurde und wie er auch von der Finanzkontrolle in ihrem Schreiben bzw. in ihrem Gutachten bestätigt wurde. Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.