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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-07

Wortprotokoll

Wir befinden uns in einem Bereich, der von volkswirtschaftlicher Relevanz für unser Land ist, nämlich in der Infrastruktur und in der Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen eines auf Dienstleistung angewiesenen Landes. Ich glaube, hier sind wir uns alle einig: Wir sind in einem sehr sensiblen, in einem für unser Land wichtigen Bereich.

Wir sind zweitens mit diesem Unternehmen Swisscom in einer Branche, die sich seit den Neunzigerjahren fortlaufend rascher entwickelt. Sie entwickelt sich technologisch immer rascher. Wenn ich nur schon die Situation von 2001, als man sich schon einmal Privatisierungsüberlegungen gemacht hat, mit heute vergleiche und sehe, was inzwischen geschehen ist - Stichwort Triple Play -, dann wird manifest, welchen Entwicklungen dieses grosse Unternehmen, von den Weltmärkten her und nicht nur im Landesinneren, ausgesetzt ist. Das hat zur Folge, dass die ganze Branche sich eben auch strukturiert, und zwar europäisch und weltweit.

Das führt dazu, dass man sich in vielen Ländern die Frage stellt: Ist der Staat jetzt und in Zukunft der richtige Unternehmensträger, ist er der richtige Unternehmer? Die Antworten in ganz Europa fallen fortlaufend klarer aus, und sie lauten: Nein. Das ist der Grund, weshalb man jetzt überall die Tendenz feststellt, sich zumindest in die Sperrminoritäten zu begeben, in vielen Ländern sogar mit dem Ziel, sich dann ganz von diesem Geschäft zu verabschieden. Es gibt nur noch ganz wenige Länder in Europa, die noch eine solche Mehrheitsbeteiligung haben; der Trend geht in eine ganz andere Richtung. Dabei haben es alle Länder - auch wir - in der Hand, zu sagen, auf welchem Niveau, mit welchen Standards, mit welchen Anforderungen, zu welchen Bedingungen die Volkswirtschaft jetzt und in Zukunft mit Telekommunikationsdienstleistungen versehen wird. Was machen Sie, wenn eines Tages die Comcom, gestützt auf das Fernmeldegesetz, gestützt auf das TUG, der Swisscom die Lizenz nicht mehr gibt? Dann sitzen wir auf einem riesigen Unternehmen und wissen nicht, wie sich dieses dann entwickeln wird. Dann haben wir die Verbindung dieser beiden Aspekte, nämlich der Volkswirtschaft und der Branche, und darin bewegen wir uns jetzt.

Nun hat dieses Geschäft so, wie es Ihnen vorliegt, auch im Bundesrat eine Vorgeschichte. Herr Escher, eine Hauruck-Übung in dem Sinne, wie Sie es darstellen, ist das Ganze nicht. Der Bundesrat hat sich sechsmal mit diesem Thema beschäftigt. Er hat sich Sorgen gemacht, weil er die Entwicklung gesehen hat. Er hat gesehen, dass sich die Branche im Sinkflug befindet, nicht das Unternehmen; die Swisscom ist ein gut geführtes Unternehmen. Er hat gesehen, dass wir diese Fragen stellen müssen und dass wir vielleicht nicht mehr viel Zeit haben, dass wir vielleicht sogar zu spät sind. Deshalb hat er dann im letzten November interveniert. Er hat dies mit vier Zielsetzungen getan:

1. Das Unternehmen Swisscom sollte von einem bedeutenden Engagement in eine ausländische Festnetzgesellschaft abgehalten werden. Es ging um ein Investment von einigen Milliarden Franken. Wir waren und sind der Überzeugung, dass diese Festnetze ein schwindender Markt sind und dass eine solche Investition in eine falsche Ecke getätigt worden wäre. Die Entwicklung gibt uns in diesem Punkt Recht. Ich möchte Herrn Leuenberger darauf hinweisen, dass hier vor Jahren - ich sass dort, wo jetzt Herr Briner sitzt - einmal dieses berühmte "Leuenberger-gegen-Leuenberger-Gespräch" stattgefunden hat. Damals haben Sie gesagt, es dürfe nicht sein, dass ein solches schweizerisches Unternehmen in England investiert. Ich begreife nicht, weshalb man die gleichen Überlegungen, die wir uns auch gemacht haben, nicht teilt. Das war das erste Ziel, das der Bundesrat bei seiner Intervention im November verfolgt hat.

2. Wir wollten die nichtbetriebsnotwendigen Mittel, die sich in der Zwischenzeit angehäuft hatten, zu den Aktionären zurückführen. Das ist ein legales Ziel, das alle Aktionäre haben können, die Einfluss auf die Generalversammlung haben. Wir haben in der Zwischenzeit im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat der Swisscom solche Rückführungen von nichtbetriebsnotwendigen Finanzen eingeleitet, auch zum Besten der Bundeskasse; das will ich gerne zugeben. Denn wir haben ja seit der Privatisierung immerhin fast 10 Milliarden Franken aus verschiedenen Titeln, aus Börsen, aus dem Börsengang, aus Rückkäufen usw., in die Kasse bekommen.

3. Wir suchten mit dem Verwaltungsrat Einvernehmen über eine Anpassung der Unternehmensstrategie. Dieses Einvernehmen haben wir gesucht und gefunden. Der Bundesrat teilt das, was die Swisscom heute als Unternehmensstrategie hat, indem sie sagt: Wir konzentrieren uns erstens auf das Kerngeschäft, wir wollen zweitens das Firmengeschäft ausbauen, und wir wollen drittens im Bereich der Telemedia erweitern. Insofern haben wir jetzt Ruhe; das Unternehmen ist nicht in Unsicherheit und in Gefahr oder in irgendwelchen Bredouillen. Wir sind uns einig, dass das, was jetzt für die nächsten vier Jahre aufgegleist ist, vernünftig ist, dass es Sinn macht. Auch das dritte Ziel hat der Bundesrat im November erreicht.

4. Wir haben ein viertes Ziel; das vierte Ziel lautet: die Privatisierung des Unternehmens. Dieses Ziel - das war uns bewusst - ist schwierig zu erreichen. Wir haben dieses Ziel im Grunde genommen aufgrund der Tatsache definiert, dass der Bund heute in Rollenkonflikten steht. Frau Sommaruga, man darf diese Rollenkonflikte nicht unterschätzen; sie sind da. Wir sind auf der einen Seite Gesetzgeber, von der Verfassung, vom Fernmeldegesetz, vom Telekommunikationsunternehmensgesetz und von der Fernmeldeverordnung her. Wir sind auf der anderen Seite Regulator, indem wir durch die Comcom die Lizenz vergeben. Ich sage noch einmal: Was machen Sie, wenn die Swisscom diese einmal nicht mehr hat? Wir sind Mehrheitsaktionär, der über die Dividende, der über wichtige nominelle, personelle Fragen entscheidet. Wir sind auch ein wichtiger Kunde.

Jetzt kommt eine weitere Konfliktsituation hinzu, insofern, als man im Bereich der Telemedia-Entwicklung - Stichwort: Beteiligung an Teleclub; eine Stossrichtung der Swisscom, die absolut erwünscht ist, absolut - mit dem privaten Markt in Konflikt kommt. Das können Sie nicht wegdiskutieren. Der Bundesrat hat letzte Woche diese Beteiligung noch einmal bestätigt, und zwar nur deshalb, weil es eine Minderheitsbeteiligung ist. Wenn man sich da ausbreiten will, dann kommt man in neue Rollenkonflikte hinein. Schon allein vor diesem Hintergrund schien es uns sinnvoll zu sein, dass die Privatisierung vorgenommen wird.

Die Grundversorgung ist ein Thema, das von uns selbstverständlich sehr ernst genommen wird. Die Chancen aber, dass der Bund die Grundversorgung zuerst als unbefangener, als kluger Auftraggeber und dann als strenger Regulator eines guten Unternehmens einem gesunden Wettbewerb übertragen kann, sind vorhanden. Aber wenn Sie auf dieses Geschäft nicht eintreten wollen und es nicht behandeln, [PAGE 339] dann schwinden diese Chancen mit der Zeit. Deshalb hielt es der Bundesrat für angezeigt, hier tätig zu werden.

Natürlich ist der Ausdruck "Klumpenrisiko" etwas problematisch. Es ist damit aber gemeint, dass das bedeutende Finanzvermögen von derzeit immerhin etwa 17 Milliarden Franken, das mit diesem Unternehmen verbunden ist, doch relevant für die Bilanz unseres Staates ist, dass es ein Vermögen ist, das ursprünglich eben auch mit Steuergeldern entstanden ist, und dass es auf Gedeih und Verderb mit diesem Unternehmen verbunden ist.

Der Bundesrat hat in der Folge eine Botschaft erlassen. In dieser Botschaft haben wir etwa zehn flankierende Massnahmen aufgezeigt. Im Wesentlichen beschäftigen sie sich auf der einen Seite mit der Frage der Grundversorgung und auf der anderen Seite mit der Frage des Aktionariates unter dem Aspekt, dass wir Swisscom nicht in ausländische Hände vermitteln wollen. Die entsprechenden Antworten finden Sie in der Botschaft, die der Bundesrat gestützt auf die Vernehmlassung verfasst hat. Wenn jetzt, Frau Sommaruga, gesagt wird, die GPK sei mit diesem Vorgehen nicht einverstanden, möchte ich der Vollständigkeit halber einfach darauf hinweisen, dass der Bundesrat mit dem Bericht der GPK auch nicht einverstanden ist, dass einige Punkte eben nicht so abgehandelt wurden, wie wir uns das vorgestellt haben. Wir haben das der GPK auch schriftlich mitgeteilt.

Nun stehen Sie vor dem Entscheid über Eintreten oder Nichteintreten. Ich werte Ihre heutige Debatte unter diesem Aspekt. Da muss ich sagen: Sie werden mich, wie immer Sie jetzt entscheiden, sehr wahrscheinlich etwas ratlos zurücklassen. Denn wenn Sie sagen, Sie treten nicht auf das Geschäft ein, dann sind da Stimmen dabei - und es sind gewichtige -, die sagen: Wir treten zwar heute nicht darauf ein, aber wir wollen trotzdem, dass dieses Geschäft weitergeführt wird. Nur hätten Sie dann, Herr Escher, wahrscheinlich gut daran getan, mit Ihrem Antrag eine parlamentarische Initiative zu verbinden und zu sagen, in welche Richtung gegangen werden soll. Aber das machen Sie ja offensichtlich nicht. Sie sagen einfach: "Ich trete nicht ein, après moi le déluge", behaupten dann aber: "Nein, das bedeutet nicht 'Après moi le déluge', sondern 'Das Geschäft soll neu aufgegleist werden'."

Dann gibt es unter Ihnen auch gewichtige Stimmen, die sagen: "Wir treten nicht ein, weil wir gar nicht wollen, dass Hand an dieses Unternehmen gelegt wird." Das sind diejenigen, die ein Nichteintreten als abschliessenden Entscheid verstehen. Nun sagen Sie mir: Wie soll ich, wenn Sie entschieden haben, wissen, wer zum einen und wer zum anderen Lager gehört? Da kommt einem der Ausspruch Fausts in den Sinn: "Und bin so klug als wie zuvor." Ich werde dann nicht wissen, wie man weiter vorgehen soll.

Deshalb glaube ich, dass es wahrscheinlich vernünftig wäre, wenn man heute keinen Nichteintretensentscheid treffen würde, sondern einen Rückweisungsentscheid. Damit geben Sie dem Bundesrat die Möglichkeit, dieses Geschäft neu aufzugleisen. Wenn er es neu aufgleisen muss, wenn er das Gebiss, wie Herr Escher gesagt hat, neu machen muss, dann kann ich Ihnen sagen, Herr Escher: Alle Zähne sind da; alle Zähne sind da. Wir wissen genau, wovon wir sprechen, wir werden aber priorisieren. Wir werden priorisieren müssen, und zwar in Bezug auf die Grundversorgung, obwohl, Herr Epiney, die Behauptung, dass die Randregionen bei der Grundversorgung benachteiligt seien, auf leichte Weise widerlegt werden kann. Aber wir würden das nochmals vertiefen.

Wir würden ein Vorgehen in einem behutsameren Tempo vorschlagen. Ich glaube gespürt zu haben, auch aus der Debatte im Nationalrat, dass man schrittweise vorgehen möchte, dass eine sofortige Vollprivatisierung im beschleunigten Verfahren für die überwiegende Mehrheit beider Räte nicht infrage kommt. Also auch da müssten wir priorisieren.

Wir müssten priorisieren in Bezug auf die Platzierung des Aktionariates. Im Jahr 1998 hat der schweizerische Aktienmarkt etwa 17 Prozent absorbieren können. Für eine Vollprivatisierung wäre der Börsenmarkt in der Schweiz zu klein. Wir müssten also hier Privatisierungsstrategien präsentieren.

Wir müssten die sicherheitspolitischen Aspekte vertiefen. Auch da sind an sich alle Fragen auf dem Tisch, aber sie müssten anders priorisiert werden.

Ich glaube, der Ständerat könnte hier eine Chance wahrnehmen, indem er sagt: "Wir schicken das Geschäft an den Bundesrat zurück - es ist ein heikles Geschäft -, wir wollen aber, dass er es wieder zu uns zurückbringt." Das wäre gerade für die Chambre de Réflexion eine Chance, ein solch schwieriges, ein solch virtuoses Geschäft - ich wiederhole das noch einmal - selber in die Hand zu nehmen, selber Prioritäten zu setzen und zu sagen, wohin es geht. Wenn ich Ihre Diskussionen und Ihre Debatten zusammenfasse, dann komme ich zum Schluss, dass selbst bei Berücksichtigung derjenigen, die nicht auf die Vorlage eintreten wollen, wahrscheinlich eine Mehrheit da wäre, die sagt, man wolle dieses Geschäft wieder zurückhaben, aber mit anderen Prioritäten. Denen würden wir entsprechen.

Deshalb bitte ich Sie, auf dieses Geschäft einzutreten, es an den Bundesrat zurückzuweisen, und dann - in einem Horizont von einem Jahr oder länger - werden wir Ihnen ein solches Geschäft, neu priorisiert, wieder vorlegen.