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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-06-07

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-07

Wortprotokoll

Wir stehen für diese Debatte auf einem wohlpräparierten Spielfeld. Die Debatte im Nationalrat hat eine eindrückliche Basis gelegt. Ihre Kommission ist sich aber einig, dass der ungestüme Torlauf des Bundesrates gestoppt werden muss. Dennoch wollen wir am Ball bleiben. Für die überwiegende Mehrheit der Kommission besteht Handlungsbedarf. Die Zuschauer erwarten Leistungen, Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit.

Wir wollen und sollen sachlich am Ball bleiben, indem wir die offenen Fragen angehen, politisch am Ball bleiben, indem das Parlament seine Verantwortung wahrnimmt. Es geht also um zwei Punkte, die sachliche und die politische Dimension.

Erstens wollen wir sachlich am Ball bleiben. Was heisst das? Das Spiel braucht Regeln; diese sind aber sachlich noch nicht genügend bearbeitet. Darin stimmt die überwiegende Mehrheit der Kommission überein. Eine blanke Privatisierung ist weder sachlich vertretbar noch mehrheitsfähig. Heute ist nicht über "Privatisierung - ja oder nein?" zu entscheiden. Zuerst ist das Geschäft sachlich aufzuarbeiten. Es braucht neue Spielregeln, es braucht eine neue, grundlegend überarbeitete Vorlage und auch eine neue Vernehmlassung. Was in solche Vorlagen gehört, regeln wir in der Schweiz anders, als das teils im Ausland geregelt wird, nicht ideologisch, sondern pragmatisch, sachlich, je nachdem, ob wir von der Telekommunikation, von der Eisenbahn, von der Post, vom Gesundheitswesen oder von der Elektrizität usw. sprechen. Wir differenzieren: Wir handeln anders bei der [PAGE 329] "erdgebundenen" Schiene als bei der "luftbeweglichen" Telefonie.

Sachlich gehört zu diesen Spielregeln, was im Rückweisungsantrag steht. Ich verweise Sie auf die Fahne und die Beilage. Über eine Privatisierung kann man erst umfassend diskutieren und eventuell entscheiden, wenn diese sieben Fragen unter Ziffer 1 und die weiteren Fragen, die sich aus unserer Debatte ergeben können, in etwa beantwortet sind.

Wir brauchen Spielregeln: Spielregeln für die politischen, finanziellen und anderen Risiken. Diese Spielregeln sollen die offenen Fragen beantworten. Die Beilage im Rückweisungsantrag, diese lange Liste, wie ist sie entstanden? Sie ist aus den bisherigen Diskussionen im Nationalrat zusammengetragen worden, aus unserer bestehenden, geltenden Gesetzgebung - ein Vergleich der Gesetzgebungen steht dahinter -, aus der Bundesgerichtspraxis und aus einiger Literatur. Zum Beispiel enthält sie den Grundsatz, dass man die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zeigen soll, ihre Vor- und Nachteile, zum Beispiel die Variante mit einer Mehrheit von 51 Prozent und einer Netzgesellschaft oder jene mit dem Aufbau des Aktionariates, ohne ausländische Übernahmerisiken. Hinzu kommt die Sicherung der Grundversorgung: Das ist der weitestgehende Auftrag an den Bundesrat im Bereiche der Grundversorgung, der mir bekannt wäre, der die heutigen Lücken im Telekombereich schliessen möchte, der alle Sorgen der Gebirgskantone aus dem bisherigen Verfahren aufnimmt, der auch die Bedenken der Finanzdirektorenkonferenz und der Vertreter der Gebirgskantone in der Finanzdirektorenkonferenz aufnimmt. Oder denken Sie an die vorletzte Woche, an den Entscheid des Bundesrates zur Teleclub-Geschichte. Müssen wir nicht vorsehen, dass eben kein derartiges Staatsfernsehen und Staatsradio entsteht, sei es durch Gemeinden, sei es durch die Swisscom? Hier sind grosse Fragezeichen zu setzen, hier besteht Handlungsbedarf.

Wie kann man Spielregeln erlassen? Man kann entweder via Eigentum Einfluss nehmen oder via gesetzliche Regeln. Beides haben wir in diesem Land schon praktiziert. Das ist der sachliche Teil der Diskussion.

Der zweite, der politische Teil: Auch in politischer Hinsicht ist Ihre Kommission in ihrer Mehrheit der Meinung, es sei am Ball zu bleiben. Am Parlament ist es, diese neuen Spielregeln zu verlangen und Verantwortung zu übernehmen. Das Parlament ist nun einmal auf dem Spielfeld; es ist am Ball: In dieser Legislatur sind - nach einer Zusammenstellung, die mir vorliegt - 50 Vorstösse zu diesem Thema eingereicht worden. Der Nationalrat hat sich intensiv - und ich meine: sehr gründlich - ausgesprochen. Im Ständerat haben wir uns am 13. Dezember 2005 anlässlich der Behandlung der dringlichen Interpellation Stähelin 05.3718 - er ist leider nicht anwesend - intensiv zum Thema ausgesprochen; das Protokoll umfasst 18 Seiten! Im Ständerat haben wir uns schon früher intensiv ausgesprochen, nämlich 2005 und 2006 über Vorstösse von Herrn Kollege Maissen bzw. über eine entsprechende Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, über den Bericht über die Grundversorgung, aber auch über die Motion Maissen 05.3863 in Sachen Breitbandkommunikation. Der Ständerat muss sich noch in dieser Session, voraussichtlich in der dritten Woche, über die Motion Lombardi 06.3168 aussprechen. Das Parlament, insbesondere der Ständerat, hat also eine Meinung zu diesem Problemkreis. In der heutigen Debatte können wir diese Meinung noch ergänzen. Wir haben Meinungen. Ist es in dieser Situation unseres Rates würdig, das Geschäft einfach vom Tisch zu fegen und dazu keine Meinung abzugeben? Wir haben doch Meinungen. Ich meine, es sei an uns, Verantwortung zu übernehmen.

Der Rückweisungsantrag will den Bundesrat beauftragen, eine ganz neue Vorlage auszuarbeiten und eine neue Vernehmlassung durchzuführen. Der Ständerat, das Parlament soll die Vorlage nicht selber umgestalten. Geben wir dem Bundesrat freundeidgenössisch die Gelegenheit dazu. Die Auftragsliste in der Beilage ist nicht abschliessend; das wurde in der Kommission ausdrücklich festgehalten. Es sind die Punkte aufgelistet, mit denen sich der Bundesrat befassen muss und zu denen er allenfalls eine Begründung abliefern muss. Der Bundesrat darf weitere Punkte aufnehmen, selbstverständlich! Der Bundesrat wird zudem selber die Debatte im Nationalrat und hier im Ständerat auswerten und die geäusserten Meinungen einbeziehen. Auch eine künftige Debatte ist selbstverständlich auszuwerten. Wir haben die Chance, Einfluss zu nehmen.

Wir stehen nun - Sie, wir alle, ich - vor einem Nichteintretensantrag auf der einen Seite und einem Antrag auf Eintreten und Rückweisung auf der anderen Seite. Was heisst das? Wir haben die Wahl zwischen Einflussnahme und Zuschauerrolle, die Zuschauerrolle noch versüsst mit der Chance, den schwarzen Peter zu übernehmen. Ein Nichteintretensentscheid würde das Parlament zum blossen Zuschauer machen. Ein Nichteintreten heisst, dass das Parlament keine Meinung hat oder jedenfalls nicht ernst genommen werden will mit den Äusserungen, die zu diesem Thema in diesem Rat hier gemacht wurden und gemacht werden; es heisst, dass wir nicht Einfluss nehmen wollen. Ein Nichteintreten heisst weiter, dass das Parlament freiwillig die Rolle des schwarzen Peters übernimmt. Der Bundesrat kann dann, wenn mit der Swisscom irgendetwas passiert, beispielsweise eine Vermögenseinbusse, sagen: "Ihr habt ja nicht handeln wollen - es ist in eurer Verantwortung!" Das ist eine ungeschickte Situation für uns. Ich meine, es wäre auch für den Bundesrat und für das Verhältnis zwischen Bundesrat und Parlament nicht gut, wenn wir ihm unsere Meinungen nicht mitgeben würden. Ein Parlament, das zwar lange Debatten hält, aber daraus keine Folgerungen zieht - ist das sinnvoll? Was denkt dann die Öffentlichkeit von uns?

Der Weg der Rückweisung liegt doch nahe. Es entspricht einer guten helvetischen Tradition, schrittweise vorzugehen. Auch andere Länder haben diesen Weg schrittweise begangen. Sie sind nicht schlecht gefahren damit. Aus unseren bisherigen Diskussionen haben wir Stoff; die Positionen der Mehrheit unseres Rates zum Fernmeldegesetz waren doch klar. Worum ging es uns damals, vor drei Monaten? Es ging uns doch darum, den Berg- und Randgebieten und dem ländlichen Raum im Mittelland eine Chance aus der Entbündelung zu eröffnen. Es geht jetzt genau um dasselbe. Es ging damals darum, den Konsumentinnen und Konsumenten Chancen zu eröffnen. Es geht jetzt um genau dasselbe. Schliesslich folgen wir, wenn wir diesen Ball jetzt aufnehmen, ja nur den besonnenen Stimmen, einem Teil der besonnenen Stimmen aus dem Nationalrat. Ich denke etwa an die Voten der Herren Brun oder Hochreutener oder vor allem an das Votum von Frau Leuthard. Ich zitiere auszugsweise aus ihrem Votum: "Wir sind ja Erstrat. Es gibt einen Zweitrat. Jetzt führen wir die Grundsatzdiskussion. Wir sind durchaus bereit, uns zu überlegen, wie wir das Problem der Mehrfachrolle des Bundes lösen können, wie wir das dem Bundesrat als Auftrag auf den Weg geben können, ob wir es etwa mit einer Motion, in der wir die Eckwerte bestimmen, im Rahmen der Beratungen des Ständerates auf den Weg geben können." Und weiter dann noch: "Die Frage kommt also so oder so auf den Tisch, und wir werden dort gerne mit unseren Ideen mitwirken .... Das wäre dann wahrscheinlich der Weg nach dem Ständerat." (AB 2006 N 634)

Jetzt sind diese Beratungen des Ständerates da, jetzt ist Gelegenheit mitzuwirken. Aus einleuchtenden Gründen ist der Weg der Motion in der Kommission nicht gewählt worden. Der Antrag auf einen Rückweisungsbeschluss nimmt aber inhaltlich genau solche Eckwerte auf.

Damit darf ich, glaube ich, schliessen. Gefragt ist typischerweise der Ständerat, und zwar nicht einfach als Wiederholung des Nationalrates, das wäre ja nicht sinnvoll, sondern in der Rolle desjenigen, der den Ball aufnimmt und die Frage konstruktiv vertieft. Unser Parlamentsgesetz sieht diesen Weg vor, wir kennen ihn von anderen Geschäften wie der Bahnreform 2, der Stiftung Schweizerisches Landesmuseum, dem Datenschutzgesetz her. Dieses Geschäft ist, wie üblich, in beiden Räten hängig. Beide Räte haben alle und die gleichen Entscheidungsmöglichkeiten. Darum bemühen wir uns auch um eine faire Antwort dem Nationalrat [PAGE 330] gegenüber. Der Nationalrat hat sich entschieden, nur einen Nichteintretensentscheid zu fällen. Der Ständerat hat immer noch alle Möglichkeiten. Er kann unter anderem die Vorlage zurückweisen. Allerdings haben wir im neuen Parlamentsgesetz vorgesehen, dass nicht ein Rat allein die Vorlage zurückweisen kann, sondern dass sie nach einem Rückweisungsbeschluss noch an den anderen Rat geht, der dazu auch Ja oder Nein sagen kann. Nur danach, im Falle eines Ja, wird die Rückweisung gültig. Das ist der Kern der neuen Regelung. Das Gesetz ermöglicht es dem Zweitrat, einen sachlichen Kompromissvorschlag zu unterbreiten. Auf einen solchen zu verzichten ist an sich im Ständerat nicht üblich.

Damit drängen sich folgende Schlüsse auf:

1. Es geht nicht um "Privatisierung - ja oder nein?", sondern es geht darum, die Chance zu geben, das Geschäft aufzuarbeiten, Sie können auch sagen: die Hausaufgaben besser zu machen.

2. Als Parlament haben wir die Wahl zwischen Einflussnahme und Zuschauerrolle. Der Nationalrat hat das Feld gut präpariert. Die Mehrheit Ihrer Kommission nimmt die dort gemachten Anregungen auf und fügt ihren Teil bei. Gleichzeitig übernehmen wir keinen schwarzen Peter: Die Verantwortung für Vermögenseinbussen usw. der Swisscom wird klar dem Bundesrat zugewiesen, so in Ziffer 2 der Beilage zum Rückweisungsantrag.

3. Ein Nichteintretensentscheid löst keine Probleme. Er beseitigt die meisten Risiken nicht, beantwortet die meisten Fragen ebenso wenig.

4. Gefragt ist meines Erachtens der Ständerat in seiner typischen Rolle. Er kann einen konstruktiven Weg weisen, eine Chance eröffnen.

Ich bitte Sie, mit der knappen Kommissionsmehrheit - es gab einen Stichentscheid des Präsidenten bei 1 Enthaltung - auf das Geschäft einzutreten und dann mit der grossen Kommissionsmehrheit Rückweisung zu beschliessen; hier lautete das Ergebnis 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen.