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Huber Annemarie · 2000-10-02

Huber Annemarie · Bern · 2000-10-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat nimmt seinen gesetzlichen Informationsauftrag ernst. Die breite Tätigkeit des Bundesrates und der Bundesverwaltung mögen vielleicht den Eindruck erwecken, dass das Informationsangebot sehr umfangreich ist. Der Bundesrat teilt aber die Ansicht des Interpellanten, dass es dem Ziel der Kommunikation schadet, wenn sie in einer allgemeinen Informationsflut untergeht. Er ist deshalb bemüht, die zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel - inklusive Internet - gezielt auf die Bedürfnisse des Zielpublikums ausgerichtet einzusetzen. Dies betrifft sowohl die Quantität als auch die Aufmachung des Informationsmaterials. Dies geht aus dem Anhang 1 der Antwort hervor, insbesondere aus den unterschiedlichen Auflagen der einzelnen Publikationen.

Der Bundesrat ist nicht uneinsichtig, Herr Borer, er ist sich bewusst, dass das Informations- und Kommunikationsangebot laufend überprüft werden muss und auch verbessert werden kann. Er hat deshalb die Bundeskanzlei und die Konferenz der Informationsdienste beauftragt, bis Ende Jahr die Art, die Zahl und den finanziellen Umfang der externen Kommunikationsaufträge zusammenzustellen und das Verhältnis zu den Eigenleistungen aufzuzeigen.

Erlauben Sie mir aber auch den Hinweis, dass zur Information der Öffentlichkeit die interne Information hinzukommt, die als Führungsmittel an Stellenwert gewinnt. Sie wird ebenfalls zu einem grossen Teil von den Informationsdiensten in den Departementen und Ämtern wahrgenommen. Es wird aber auch in diesem Bereich wichtig sein, die Produktion laufend zu evaluieren. Die Diskussion über das Informationswesen und die Öffentlichkeitsarbeit von Bundesrat und Bundesverwaltung führt der Bundesrat auch mit den Finanzkommissionen. Die Transparenz soll zusätzlich durch eine verbesserte Budgetierung und durch die Berichterstattung im Rahmen der Staatsrechnung verbessert werden.

Schliesslich verweise ich auf ein Postulat der SPK-SR (00.3417, Straffung des Informationswesens), mit welchem die Überprüfung einer Straffung des Informationsangebotes verlangt wurde. Der Bundesrat war bereit, diesen Prüfungsauftrag entgegenzunehmen. Er ist dem Bundesrat vom Ständerat in dieser Session denn auch erteilt worden.

Aus meinen Ausführungen können Sie ersehen, dass der Bundesrat bereit ist, seinen Informations- und Kommunikationsauftrag laufend zu konzentrieren und zu verbessern. Die Bundeskanzlei möchte hier einen besonderen Beitrag leisten.