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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-08

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-08

Wortprotokoll

Der Antrag Schweiger wird nicht zu einem Antrag Merz - um das gleich einleitend zu sagen, Herr Schweiger. Ich bleibe beim bundesrätlichen Antrag und unterstütze daher die Minderheit. Ich begründe das mit folgenden drei Punkten:

1. Wovon sprechen wir bei diesen Sicaf überhaupt? Wir sprechen von einer Grössenordnung von etwa 30 Fonds, welche zusammen - das ist der Stand heute - etwa 10 Milliarden Franken Vermögen verwalten. Wir sprechen von Fonds, die weitgehend börsenkotiert sind; es hat aber auch vereinzelte nichtkotierte dabei. Wir sprechen von Fonds, die vor allem für institutionelle Anleger infrage kommen. Wir sprechen von Fonds, bei denen auch in der EU die Überlegung gemacht wird, ob man sie nicht im Rahmen der Direktive erfassen soll - so, wie wir es vorschlagen. Das ist der Bereich, in dem wir uns bewegen.

2. Angesichts dieser Ausgangslage darf man an sich sagen, dass diese Fonds auf der einen Seite durch das Aktienrecht und auf der anderen Seite durch das Börsenrecht geregelt sind; das ist zuzugeben. Insofern erfolgt auch die Berichterstattung weitgehend entlang der Linien, welche durch diese beiden Gesetze und durch Zusatzreglemente der Börse gegeben sind. Aber trotz dieser Regelungen haben diese Sicaf-Fonds Mängel; auf diese Mängel ist teilweise aufmerksam gemacht worden. Sie liegen einerseits im Bereich der Corporate Governance. Es sind bei der Akquisition in der Tat Fehler gemacht worden, man hat Vertrauen verspielt. Aber es gibt auch Mängel in Bezug auf den Anlegerschutz. Wir haben auf diese Mängel in der Botschaft hingewiesen, insbesondere verweise ich Sie auf die Seiten 6425ff. der Botschaft.

Was die steuerliche Situation betrifft - Herr Schweiger hat darauf hingewiesen -, so ist es klar, dass wir hier gewisse steuerliche Nachteile in Kauf nehmen. Gleichwohl wurde angesichts des Widerstands der Branche und gewisser Kantone wegen befürchteter Steuerausfälle darauf verzichtet, diese künftig wie vertragliche Anlagefonds zu besteuern. Die Neutralität ist also gewahrt.

3. Weil das so ist, komme ich zur Frage: Wie soll man diese Sica fixe behandeln? Es gab die Expertenkommission unter der Führung von Professor Peter Forstmoser, und diese ist zum Schluss gekommen, dass die Sica fixe in dieses Gesetz integriert werden sollten. Die Branche hat eigentlich diesen Erkenntnissen der Expertenkommission Forstmoser nicht widersprochen, sie hat das akzeptiert, sie hat gesehen, dass man hier gewisse Mängel beheben will. Deshalb ist der Widerstand, der dann insbesondere bei der Behandlung des Geschäftes im Nationalrat gekommen ist, für uns eigentlich eher etwas überraschend. Ein zentrales Anlegerschutzrecht ist die Ausstiegsmöglichkeit aus einer kollektiven Kapitalanlage. Diese Ausstiegsmöglichkeit wäre nicht mehr gegeben, wenn Sie die Sica fixe nicht in diesem Gesetz regeln.

Das sind die wesentlichen Gründe, weshalb der Bundesrat Ihnen hier diese Regelung vorgeschlagen hat und weshalb er Sie bittet, der Minderheit Ihrer Kommission zuzustimmen.

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