Hofmann Hans · Ständerat · 2006-06-08
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08
Wortprotokoll
Auch ich bin für ein strenges Waffengesetz und befürworte im Grundsatz auch die vorliegenden Gesetzesänderungen, insbesondere die zusätzliche Erfassung von gefährlichen Stich- und Hiebwaffen sowie weiterer gefährlicher Gerätschaften. Ich denke aber, dass man Gesetze erlassen sollte, die auch umgesetzt, das heisst vollzogen werden können, und zwar mit einem noch verantwortbaren Aufwand. Dies ist meines Erachtens vor allem bei den Regelungen über die eigentlichen Schusswaffen oder Feuerwaffen, wie sie im Gesetz genannt werden, also Gewehren und Pistolen, nicht der Fall. Hier mache ich bei der vorliegenden Gesetzesrevision grosse Fragezeichen.
Als Nichtmitglied der vorberatenden Kommission fehlen mir sicher gewisse Detailinformationen. Der Kommissionssprecher, mein geschätzter Kollege Hermann Bürgi, hat mich zwar bereits etwas beruhigen können, und die eine oder andere meiner Sorgen wird in der Detailberatung vielleicht auch noch zerstreut werden. Nichtsdestotrotz komme ich zum Schluss, dass dieses Gesetz kaum vollzugstauglich ist. Sehr viele Artikel dieser Gesetzesänderung rufen direkt nach behördlichem Vollzug, nach behördlicher Kontrolle. Verschiedene Vorschriften tönen zwar gut, lassen sich meines Erachtens aber überhaupt nicht kontrollieren. Was nützt ein Gesetz, das in verschiedenen Punkten nicht oder nur lückenhaft umgesetzt werden kann? Es wird dann das, was man einen Papiertiger nennt, und Papiertiger werden meist nicht ernst genommen.
Die Zahl der Schusswaffen in den Händen von Privaten in der Schweiz wird gemäss offiziellen Angaben auf über zwei Millionen geschätzt. Viele Schusswaffen lagern da irgendwo auf einem Estrich, und kaum jemand weiss noch etwas über ihre Existenz. Als vor fünf Jahren mein Vater verstarb, kam später, gut versteckt in einem Schrankfuss, seine alte Offizierspistole zum Vorschein. Mein Vater wurde aus gesundheitlichen Gründen vor über 50 Jahren aus der Wehrpflicht entlassen. Jetzt befindet sich diese rund 70-jährige Waffe, natürlich auch sicher aufgehoben, bei mir zu Hause. Muss ich mich jetzt melden? Muss ich diese Waffe gegen eine Gebühr registrieren lassen? Bin ich dann fichiert? Mache ich mich strafbar, wenn ich dies unterlasse?
Als rechtschaffener Bürger werde ich mich selbstverständlich erkundigen und nötigenfalls dieser leidigen Meldepflicht nachkommen. Aber viele werden das ohne irgendeine böse Absicht, einfach unwissend, nicht tun; wohl zu Zehntausenden, wenn nicht zu Hunderttausenden werden solche Waffen unregistriert bleiben und dort weiter ruhen, wo sie sich oft schon seit Jahrzehnten befinden. Will denn der Bund flächendeckend Hausdurchsuchungen durchführen und dadurch viele unbescholtene Bürgerinnen und Bürger kriminalisieren? Wir leben doch in einem direktdemokratischen, freiheitlichen Land, wo die Rechtsordnung auf der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger aufbauen sollte.
Es ist mir klar, dass gewisse dieser Regelungen auf das vom Volk angenommene Schengen-Abkommen zurückgehen. Das ändert nichts daran, dass sie mich als freiheitsliebenden Menschen massiv stören. Man könnte fast glauben, in der Schweiz werde tagtäglich und flächendeckend mit Waffen herumgeschossen. Dabei sind das Gott sei Dank Ausnahmefälle, die auch mit einem strengen Waffengesetz wohl kaum verhindert werden. Dieses Waffengesetz wird das im Zweckartikel so schön umschriebene Ziel, nämlich die missbräuchliche Verwendung von Waffen zu verhindern, bei den Feuerwaffen mit Sicherheit nicht erreichen. Oder glauben Sie im Ernst daran, dass kriminelle Waffenbesitzer ihre Waffe dank dem neuen Gesetz jetzt registrieren lassen und gerade auch noch einen Waffentragschein beantragen würden? Ein Waffengesetz sollte sich eigentlich gegen Kriminelle richten und nicht generell gegen mündige und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger.
Irgendwie scheint mir, dass mit diesem Gesetz auch das Pferd am Schwanz aufgezäumt würde. Der Besitz von sowie der Handel mit Feuerwaffen werden bis ins letzte Detail beschrieben und geregelt, nicht so aber Besitz von und Handel mit Munition. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bei der Munition das, was gelten soll, lediglich grob umschrieben, und das Gesetz gibt dem Bundesrat die Kompetenz, weitere Regelungen zu erlassen. Mit einem Waffenerwerbsschein kann auch Munition für die entsprechende Waffe gekauft werden. Warum das eigentlich? Eine Waffe wird doch erst gefährlich, wenn sie geladen ist, also wenn Munition drin ist. Man sollte, wenn schon, gerade umgekehrt vorgehen und den privaten Besitz von Munition verbieten - nicht aber die Armeetaschenmunition. Der Verkauf von Munition an Private müsste ausser direkt im Schützenhaus oder in einer anderen Schiessanlage generell verboten werden. Für sportliches Schiessen braucht man keine Munition bei sich zu Hause zu haben. Wer einen Schiessstand mit Munition in der Tasche verliesse - das wäre im Gegensatz zu den Regelungen bei den Schusswaffen leicht und sicher zu kontrollieren -, der würde sich strafbar machen. Nur ganz wenige Private müssten von einem Verbot für Munitionsbesitz ausgenommen werden, etwa absolute Spitzenschützen, die ja nur ihre eigene, aufs Tausendstelgramm kontrollierte Munition verwenden, oder Jäger. Wer zu Hause noch private Munition besässe, hätte diese innert einer bestimmten Frist bei einem Polizeiposten oder einem Schiessverein abzugeben, formlos und unbürokratisch. Der administrative Aufwand wäre bei diesem Vorgehen gleich null, das Resultat wäre aber besser.
Scharfe und griffige Vorschriften, was den Besitz von Munition anbelangt, wären deshalb meines Erachtens viel wichtiger als solche für den Besitz einer Schusswaffe für sich allein. Es kommt mir ein wenig so vor, wie wenn man das Drogenproblem bekämpfen wollte, indem man den Besitz von Spritzen verbietet - und nicht jenen der Droge selbst. Das wäre doch absurd, aber genau das tun wir eigentlich mit dem vorliegenden Waffengesetz. Eine Spritze für sich allein ist noch keine Gefahr, sondern erst zusammen mit deren Inhalt, dem Heroin. Genau so verhält es sich auch im Verhältnis zwischen Schusswaffe und Munition. In diesem Sinn packt für mich das Waffengesetz, inklusive der vorliegenden [PAGE 366] Änderungen, das Problem auf der verkehrten Seite an. Ich bin mir bewusst, dass sich das jetzt wohl kaum noch ändern lässt.
Das sind einige Punkte, die mich als freien und stolzen Schweizer Bürger an diesem Gesetz stören. Ich bitte Sie deshalb um Nachsicht und Verständnis, wenn ich in der Gesamtabstimmung diesem sicher gutgemeinten, aber meines Erachtens nicht vollzugstauglichen Gesetz nicht werde zustimmen können.