Hess Hans · Ständerat · 2006-06-08
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-08
Wortprotokoll
Herr Reimann hat bereits darauf hingewiesen, dass diese Buchführungspflicht besteht. Ich möchte noch präzisieren - Sie werden das in Artikel 21 nachlesen können -, dass sowohl der Empfänger wie der Verkäufer diese Buchführungspflicht haben. Es scheint mir wichtig, diesen Hinweis zu machen. Es wäre eine absolute Doppelspurigkeit, wenn wir Artikel 17 Absatz 7 noch behalten würden.
Ich beantrage Ihnen mit der Minderheit, Artikel 17 Absatz 7 zu streichen.