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Briner Peter · Ständerat · 2006-06-09

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-09

Wortprotokoll

Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, den Beitrag der Schweiz zum wirtschaftlichen und sozialen Disparitätenausgleich in den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe zu finanzieren.

Die Problematik der Finanzierung unseres sogenannten Kohäsionsbeitrages für die neuen Länder der erweiterten Europäischen Union ist uns im Ständerat im Zusammenhang mit der Beratung des Osthilfegesetzes noch bestens vertraut. Leider hat es der Bundesrat bis heute versäumt, hier Klarheit zu schaffen.

Die Motion wurde im Nationalrat mit 94 zu 60 Stimmen bei 6 Enthaltungen entgegen dem Antrag des Bundesrates angenommen.

Ein weiterer Vorstoss der APK-NR - 06.3006 - verlangt dasselbe, allerdings in der weniger zwingenden Form eines Postulates. Auch dieses wurde im Nationalrat mit 94 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Das Osthilfegesetz ist in beiden Räten gut über die Bühne gegangen. Die Planungen zu den Programmen und Projekten sind am Laufen, aber die Frage der Finanzierung ist immer noch ungeklärt, trotz mehrfacher Anmahnung einer transparenten Konzeption hierzu. Das ist schade und der Sache nicht dienlich.

Nun liegt diese Motion vor, die eigentlich nichts anderes will, als was wir in der Kommission und auch hier im Rat auch schon gefordert haben. Was ist die Ausgangslage?

Es geht um einen Rahmenkredit von einer Milliarde Franken, aufgeteilt in fünf Verpflichtungskredite zu 200 Millionen Franken, mit einer Laufzeit der Projektabwicklung von acht bis zehn Jahren, das heisst jährliche Zahlungskredite von 100 bis 125 Millionen Franken.

Der Bundesrat hat ursprünglich beschlossen, diese Kredite über die Budgets von EDA und EVD zu kompensieren. Dass dies nicht einfach sein würde, stand bald einmal fest, und so begann dann auch vor und hinter den Kulissen ein buntes "Jekami", wo diese Kompensationen zu erfolgen hätten - oder eben wo nicht. Hier kommt dann die Motion zum Zuge, mit der verhindert werden soll, dass man für die Kompensation die öffentliche Entwicklungshilfe, APD, wie sie die OECD definiert, beizieht. Dies ist in der Sache eigentlich einleuchtend und selbsterklärend, denn niemand würde es verstehen, wenn man zugunsten neuer aufstrebender EU-Länder Abstriche bei der Entwicklungshilfe und der humanitären Hilfe machen würde, die ja viel ärmeren Regionen einen Nutzen bringen soll.

Der Bundesrat ist nun gefordert, dem Parlament endlich klaren Wein einzuschenken und eine seriöse Kompensation zur Finanzierung dieses Disparitätenausgleichs vorzulegen. Die Motion will also nichts anderes - und jetzt wiederhole ich mich - als das, was wir in diesem Rat im Rahmen der Beratungen des Osthilfegesetzes auch schon gefordert haben:

1. Budgetneutralität, also Kompensation. Für die Steuerzahler darf es zu keiner Zusatzbelastung kommen.

2. Die offizielle Entwicklungshilfe darf zur Kompensation nicht herangezogen werden.

3. Die Kompensation ist im EDA und im EVD vorzunehmen. Reicht das nicht, sind auch andere Posten des Bundeshaushaltes heranzuziehen, die wir dann ja eben gerne kennen lernen möchten.

In diesem Sinn beantragt Ihnen die Kommission im Stimmenverhältnis von 6 zu 3, dieser Motion zuzustimmen.

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