Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-06-09
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-09
Wortprotokoll
Es geht mir um eine allgemeine Bemerkung zu einem Problem, das sich meines Erachtens hier erstmals stellt, aber an anderen Orten wiederkommt. [PAGE 390]
Dieses Gesetz will den Weg zurück auf den Pfad der Tugend gehen; man will nicht mehr mit Weisungen, Kreisschreiben usw. operieren, sondern mit einem Gesetz. Das ist zu begrüssen. Ich bin dankbar dafür. Meine Sorge besteht nun darin, dass wir auf diesem Pfad der Tugend bleiben, und zwar nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone - ich betone das: auch die Kantone. Heute gibt es verschiedene andere Formen von Anordnungen. Ich habe eine ganze Serie hier vor mir: Weisungen, Kreisschreiben, andere Verwaltungsverordnungen, Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen, Vereinbarungen unter den Kantonen, die praktisch Verordnungen ersetzen. Mein Anliegen besteht aus zwei Punkten:
1. Solche Erlasse brauchen eine Rechtsgrundlage, und zwar auch Weisungen, Kreisschreiben, Verwaltungsverordnungen, Vereinbarungen mit den Kantonen. Es braucht dafür eine Rechtsgrundlage, die genügt. Bundesintern ist das allenfalls ein Spezialgesetz. Im Verhältnis zu den Kantonen darf der Bund derartige Weisungen nur erlassen, wenn er nach der Bundesverfassung, insbesondere nach Artikel 46, dafür zuständig ist - und dies auch nur als Verbandsaufsicht.
2. Im Prinzip soll er überhaupt nicht mit derartigen Weisungen operieren, sondern er soll Rechtsverordnungen schaffen, gegen die man sich dann auch wehren kann und die der Kontrolle auf Verfassungsmässigkeit unterliegen.
Das sind die beiden Anliegen. Also: auf dem Pfad der Tugend bleiben, und, wenn Weisungen schon unvermeidbar sind, dann nur aufgrund von Rechtsgrundlagen, von Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg. Das gilt auch für die Kantone. Die Kantone dürfen nicht einfach irgendetwas vereinbaren und das dann gleichsam wie eine Verordnung behandeln, ohne dass sie eine Grundlage dafür haben. Darum hat man dieses Gesetz schaffen müssen. Auch die Kantone müssen also zurück auf den Pfad der Tugend.