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Wicki Franz · Ständerat · 2006-06-09

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-09

Wortprotokoll

Wie bereits erwähnt, dieser Antrag lag in der Kommission nicht vor. Herr Pfisterer verlangt die Streichung von Artikel 111 Absatz 3 des Bundesgerichtsgesetzes. Wie lautet dieser Artikel? Er ist im 7. Abschnitt "Kantonales Verfahren". Der Titel von Artikel 111 lautet "Einheit des Verfahrens". Absatz 3 heisst dann: "Die unmittelbare Vorinstanz des Bundesgerichts muss mindestens die Rügen nach den Artikeln 95-98 prüfen können. Vorbehalten bleiben kantonale Rechtsmittel im Sinne von Artikel 100 Absatz 6." Der Sinn der Gesetzesbestimmung in Artikel 130, der Ihnen jetzt vorliegt, ist ja, den Kantonen eine Schonfrist zu geben, generell eine Schonfrist zu geben in Bezug auf die Einführung des Bundesgerichtsgesetzes. Ich muss Ihnen sagen, ich blicke nicht ganz durch; ich sehe nicht, ob es so ist, dass wir hier die Schonfrist nicht gewähren sollen, wie das Herr Pfisterer verlangt. Ich kann Ihnen also nicht namens der Kommission den Antrag stellen, dem Antrag Pfisterer Thomas zuzustimmen. Ich bin gespannt, was der Bundesrat dazu sagt.