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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2006-06-12

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-12

Wortprotokoll

Wir haben jetzt die Aufgabe, die Staatsrechnung für das Jahr 2005 hier zu beraten und gemäss den Kommissionsanträgen auch zu genehmigen und gleichzeitig den Nachtrag I zum Voranschlag für 2006 in Beratung zu ziehen. Diese Beratungen sollen darin münden, dass wir gemäss den Anträgen des Bundesrates - es sind auch die Anträge der einstimmigen Finanzkommission - am Schluss dieser Beratungen über sechs Bundesbeschlüsse befinden. Ich erlaube mir, Ihnen das in Erinnerung zu rufen, weil das oft ein bisschen kompliziert erscheint; aber es ist es gar nicht.

Der Bundesbeschluss I beinhaltet die Genehmigung der Staatsrechnung für das Jahr 2005. Sie finden im Übrigen diese Bundesbeschlüsse in Ihrer Botschaft, im deutschen Text auf Seite 117ff. Der Bundesbeschluss II bezieht sich auf die Rechnung des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte im Jahr 2005. Der Bundesbeschluss III sodann bezieht sich auf die Rechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, des ETH-Bereiches. Der Bundesbeschluss IV ist der Bundesbeschluss über die Rechnung 2005 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung. Dort wird dann in der Detailberatung eine leichte Änderung des bundesrätlichen Textes zu begründen sein.

Sodann haben wir uns nach diesen vier Bundesbeschlüssen mit zwei Bundesbeschlüssen zu befassen, die Sie in der Botschaft über den Nachtrag I zum Voranschlag für 2006 finden, nämlich den Bundesbeschluss I über den Nachtrag I zum Voranschlag 2006 und den Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2006; insgesamt haben wir also am Schluss sechs Bundesbeschlüsse in Beratung zu ziehen.

Ich verrate es Ihnen bereits jetzt: Die einstimmige Finanzkommission beantragt Ihnen bei allen sechs Bundesbeschlüssen Zustimmung; bei einem Bundesbeschluss wird dann eine kleine redaktionelle Änderung zu erwähnen sein.

Etwas zur Staatsrechnung, zum Hauptgegenstand unserer Beratungen: An sich ist es ein erfreuliches Resultat, wenn ich festhalten darf, dass in der Finanzrechnung - ich betone: in der Finanzrechnung - des Jahres 2005, den Einnahmen von 51,282 Milliarden Franken Ausgaben von 51,403 Milliarden, immer grob gerundet, gegenüberstehen. Das ergibt in der Finanzrechnung einen Fehlbetrag von 121 Millionen Franken. Das ist an und für sich keine grosse Heldentat, aber es ist schon eine Leistung, wie Sie erkennen, wenn Sie in Betracht ziehen, dass gemäss dem Budget für das Jahr 2005 eigentlich ein Defizit der Finanzrechnung - das war unser Beschluss - von 1,798 Milliarden Franken vorgesehen war. Es ist also eine erhebliche Verbesserung, die verschiedene Ursachen hat. Nicht nur resultierten gegenüber dem Voranschlag Mehreinnahmen von insgesamt 533 Millionen Franken; es waren auch Minderausgaben in einem beträchtlichen Ausmass zu verzeichnen.

Wenn wir die erwähnten Einnahmen und Ausgaben zum Resultat in Beziehung setzen, das im Vorjahr erzielt worden ist, stellen wir fest, dass das Ausgabenwachstum 2,2 Prozent beträgt, das Einnahmenwachstum 5,5 Prozent. Ich will Ihnen nicht alle Kennzahlen aufzählen; als aufmerksame Leserinnen und Leser finden Sie diese allesamt in der Botschaft, namentlich auf den Seiten 4 und 5, wo sie in einer Übersicht noch einmal zur Darstellung gelangen. Wichtig ist es mir, festzuhalten, dass in den Zahlen, die ich jetzt erwähnt habe, Einnahmen von insgesamt 8,338 Milliarden Franken, welche im Sinne der Schuldenbremse als ausserordentlich gelten, nicht enthalten sind. Es handelt sich dabei um den Bundesanteil aus dem Erlös der Goldverkäufe der Nationalbank im Betrag von etwas über 7 Milliarden Franken sowie um Erlöse aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien in jenem Bereich, in dem der Bundesrat für den Verkauf zuständig ist, im Betrag von 1,35 Milliarden Franken. Nach dem Willen der Regierung und beider Kammern des Parlamentes sind die Mittel aus den Goldverkäufen der Nationalbank für den AHV-Ausgleichsfonds reserviert - es wird dann darüber Beschluss zu fassen sein -, während der Erlös aus dem Verkauf der Swisscom-Aktien gemäss dem Finanzhaushaltgesetz für den Schuldenabbau einzusetzen ist.

Wichtig ist es mir auch, in diesen allgemeinen Bemerkungen festzuhalten, dass es - die einzelnen Referenten und Referentinnen werden darauf zurückkommen - doch recht beträchtliche Kreditreste gab, also Beträge, die im Vergleich zum Budget nicht ausgeschöpft wurden. Wir wollen das zum einen als den Willen hinnehmen, sparsam mit den Mitteln umzugehen. Aber wir wollen auch in Rechnung stellen, dass im Jahre 2005 da und dort Aufgaben nicht erfüllt werden konnten und somit zu einem späteren Zeitpunkt zu Buche schlagen werden. Als konkretes Beispiel nennt der Bundesrat beispielsweise - und ich unterstreiche das hier - die finanziellen Folgen aus dem Unwetter im vergangenen August, die sich erst mit Verzögerung in den Ausgaben niederschlagen werden.

Von Interesse ist selbstverständlich immer die Entwicklung der Schulden - eine Frage, die ja breite Kreise der Bevölkerung intensiv beschäftigt. Die Gesamtschuld ist erneut angewachsen: Sie belief sich Ende 2005 auf 130 Milliarden Schweizerfranken. Der Zuwachs, der da festzustellen ist, beruhe im Wesentlichen - so der Bundesrat - auf der Gewährung eines Darlehens an die Arbeitslosenversicherung von [PAGE 411] 1,8 Milliarden Franken sowie auf dem Vorschuss an den Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte von 923 Millionen. Sie kennen ja dieses Finanzierungsmodell der Eisenbahn-Grossprojekte: Zuerst muss der Bund Vorschüsse leisten, und später sollen diese dann aus den Erträgen des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte zurückfliessen. Ich betrachte das mal als die wichtigste Grösse, die ich hier erwähnen will. Die übrigen Zahlen finden Sie, wie gesagt, in der Botschaft.

Wenn man die einzelnen Fach- und Sachgebiete näher anschaut und die Ausgaben vom Jahre 2005 mit den Aufwendungen vergleicht, die im Jahre 2004 getätigt worden sind, zeigt sich, dass der Bereich der sozialen Wohlfahrt um 2,4 Prozent gewachsen ist, der Bereich Verkehr um 5 Prozent; der Bereich Landesverteidigung ist um 1,4 Prozent geschrumpft, der Bereich Bildung und Grundlagenforschung um 0,6 Prozent gewachsen, der Bereich Landwirtschaft und Ernährung um 3,4 Prozent geschrumpft; der Bereich Beziehungen zum Ausland ist um 3,5 Prozent gewachsen und der Bereich Übrige Aufgabengebiete um 4,9 Prozent geschrumpft. Das sind einmal die wichtigsten Zahlen, die ich allgemein hier festhalten will - nicht ohne festgehalten zu haben, dass in der Finanzkommission bemerkt worden ist, dass man dieses Resultat mit einem gewissen Wohlwollen zur Kenntnis nehme. Das Defizit der Finanzrechnung ist erheblich geringer, als es im Budget vorgesehen war.

Ich will uns nicht gerade mit einer Vereinsversammlung vergleichen. Aber es ist durchaus nützlich, auch auf die Prüfberichte einzugehen, denn all diese Rechnungen, die hier vorgelegt werden, werden ja von der Eidgenössischen Finanzkontrolle intensiv geprüft. Es sei hier immerhin festgehalten, dass sie zu jeder Rechnung, die im Einzelnen in einem Bundesbeschluss zu behandeln ist, einen Prüfungsbericht abgegeben hat. Ich beschränke mich darauf, einen Satz aus dem Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Staatsrechnung 2005 zu zitieren, und das ist wohl der wichtigste: "Wir empfehlen, die Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2005, umfassend die Finanz- und Erfolgsrechnung sowie die Bilanz per 31. Dezember 2005, zu genehmigen. Gezeichnet Eidgenössische Finanzkontrolle, der Direktor, Kurt Grüter." So weit die Prüfberichte. Ich habe einen, stellvertretend für alle übrigen, vorgelesen. Es werden alle heute vorgelegten Rechnungen zur Genehmigung empfohlen.

Es ist an sich üblich und nach Parlamentsgesetz offensichtlich auch erforderlich, dass die Finanzkommission in ihrem Rapport über die Staatsrechnung und die übrigen Rechnungen auch ganz kurz darüber berichtet, was sie selber das Jahr über angestellt hat. Ich will das in der nötigen Kürze tun. Sie wissen, dass sich unsere Finanzkommission in vier ständige Subkommissionen gegliedert hat. Diese Subkommissionen beraten zuhanden der Plenarkommission in Dreier- oder, in einem Fall, in Viererbesetzung die Rechnung und das Budget von einem oder zwei Departementen vor, wobei für die Budgetierung anzufügen ist, dass eine Neuerung eingeführt worden ist, indem die Subkommissionen der Finanzkommission ihre Arbeiten tatsächlich zweigeteilt haben, um die Prüfung noch etwas gründlicher vornehmen zu können, im intensiven Gespräch mit den jeweiligen Amtsdirektoren respektive Finanzverantwortlichen der Bundesämter. Das Budget schlussendlich hat die Finanzkommission auch im Jahre 2005 departementsweise beraten und Ihnen dazu Antrag gestellt, jeweils unter Mitwirkung der zuständigen Departementschefin respektive der zuständigen Departementschefs.

Die Finanzkommission, das heisst ihre Subkommissionen, befasst sich im Rahmen von Oberaufsichtsaufgaben auch mit der Oberaufsicht über die bundesnahen Unternehmen Swisscom, Post, SBB, Skyguide, Ruag; das in Zusammenarbeit mit den Subkommissionen der GPK für die entsprechenden Departemente. Überprüft wird hier in erster Linie, wie der Bundesrat seine Rolle als Eigner dieser Unternehmungen wahrnimmt. Die Subkommission Departement des Innern befasst sich zudem zusammen mit der zuständigen Subkommission der GPK mit dem ETH-Bereich, und alle Subkommissionen stellen dann der Plenarkommission jeweils Antrag. Zu erwähnen ist auch, dass sich die Finanzkommission zu finanzträchtigen Vorlagen vernehmen lässt, die in anderen Kommissionen beraten werden, indem sie zum Instrument des Mitberichtes greift.

Vor allem die Informationssitzungen der Subkommissionen, aber auch die Seminare der Plenarkommission haben die Funktion, die Kenntnisse der Kommissionsmitglieder den neuen Erfordernissen anzupassen, zu adaptieren. Ich darf nur darauf hinweisen, dass sich da in Zukunft, wenn das neue Rechnungswesen, das neue Rechnungssystem, eingeführt wird, einiger Bedarf ergeben wird.

Ebenso hat die Kommission das Finanzhaushaltgesetz vorberaten, das ja in diesem Rat verabschiedet worden ist. Zudem lässt sich die Finanzkommission von ihren Abgeordneten in der Neat-Aufsichtsdelegation und in der Finanzdelegation über das Wirken dieser Delegationen informieren und gibt allenfalls entsprechende Impulse.

Damit will ich schon zu einem glücklichen Ende dieses Eintretensvotums kommen, nicht ohne Dank ausgesprochen zu haben: Dank an die Eidgenössische Finanzverwaltung, die uns - Sie werden mir zustimmen - in sehr instruktiven und übersichtlichen Unterlagen, gewiss in sehr grosser Zahl, Informationen über den Staatshaushalt liefert; Dank an die Eidgenössische Finanzkontrolle, die nicht nur diese Rechnungen prüft, sondern die Finanzdelegation, aber auch die Finanzkommissionen immer wieder auf einzelne zu behandelnde, wichtige Fragen hinweist; Dank selbstverständlich an die Regierung, die uns geholfen hat, in diesem Geschäftsjahr 2005 zu einem weniger dramatischen Abschluss zu kommen, als das aufgrund des Budgets zu befürchten war; Dank an die Verwaltung; Dank an das gesamte Personal des Bundes, an alle Bundesangestellten, die in diesem Jahr gewirkt haben und für einen sparsamen Umgang mit den Bundesmitteln eingestanden sind.

Ich mache nun etwas, was etwas aussergewöhnlich ist, aber das darf man gelegentlich tun: Ich danke namens der Finanzkommission auch ganz besonders dem ausgeschiedenen ehemaligen stellvertretenden Direktor Peter Saurer von der Finanzverwaltung, der uns über lange, lange Jahre sehr intensiv begleitet hat, der uns immer sachkundig und sehr zuvorkommend unterstützt hat und auch unsere manchmal unbedarften Fragen so beantwortet hat, dass wir am Schluss das Gefühl hatten, es sei eine kluge Frage gewesen.

In diesem Sinne meine einleitenden Worte. Nach einer allfälligen allgemeinen Aussprache wird dann departementsweise aus der Finanzkommission rapportiert, und am Schluss sind dann die sechs erwähnten Bundesbeschlüsse zu beraten.

Die Kommission beantragt Ihnen in allen Fällen einstimmig, sie gutzuheissen.