Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-06-12
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-12
Wortprotokoll
Zuerst ganz kurz zu Artikel 40 Buchstabe c und nachher dazu, weshalb wir Ihnen empfehlen, Buchstabe cbis zu streichen, einen anderen Buchstaben cter aufzunehmen und Buchstabe cquater ebenfalls zu streichen.
Der Nationalrat hat Artikel 40 Buchstabe c im ersten Umgang mit 88 zu 82 Stimmen gestrichen. Wir haben dagegen die Meinung vertreten, dass die Ärzte über die Nennung der Spezialisierung hinaus für sich sollen Werbung machen dürfen; sie soll aber objektiv sein und dem öffentlichen Bedürfnis entsprechen. Der Nationalrat hat sich nun erneut, mit 77 zu 76 Stimmen, für Streichen entschieden. Er hat dabei die Meinung vertreten, es sei schwierig, zu definieren, was eine objektive und dem öffentlichen Bedürfnis entsprechende Werbung sei. Ihre Kommission wiederum empfiehlt Ihnen, trotzdem erneut an dieser Bestimmung festzuhalten, weil sie den Standesregeln entspricht, welche die Berufsorganisationen wie die FMH selber aufgestellt haben. Insofern enthält diese Bestimmung nach unserer Meinung stehende Begriffe, und es besteht keine Rechtsunsicherheit. Wir empfehlen Ihnen einstimmig, an Buchstabe c festzuhalten, das heisst, dem Bundesrat zu folgen.
Zu den Buchstaben cbis, cter und cquater: Der Nationalrat hat verschiedene Tatbestände unter dem Titel Berufspflichten aufgenommen. Er will erneut daran festhalten. Es geht dabei um unechte Absprachen zwischen Parteien, um geldwerte Vorteile usw. Die Tatbestände sind in erster Linie für die Pharmazeuten gedacht, da sich anscheinend bei den Apotheken gewisse unklare Geschäftsmodelle eingeschlichen haben. Unser Rat war der Meinung, dass es wohl einige Probleme gebe, dass aber diese Tatbestände - soweit notwendig - bereits im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Heilmittelgesetz geregelt seien. Ein weiteres Problem der Buchstaben cbis, cter und cquater besteht nach unserer Auffassung darin, dass damit alle Berufe geregelt werden. Buchstabe cter besagt beispielsweise, dass generell keine geldwerten Vorteile verschafft werden dürfen. Gerade Managed-Care-Modelle können aber nur umgesetzt [PAGE 410] werden, wenn geldwerte Vorteile gewährt werden, damit sie sich im gewünschten Sinn verhalten.
Wir sind also nach wie vor klar der Meinung, dass mit der Aufnahme der Buchstaben cbis, cter und cquater ins Gesetz eine Überlegiferierung stattfinden würde. Im Sinne eines Kompromisses und um dem Nationalrat ein bisschen entgegenzukommen, haben wir uns mit 7 zu 2 Stimmen für die Aufnahme eines Buchstaben cter entschieden. Damit soll klargestellt werden, dass der überweisenden Person keine Provision bezahlt werden darf. Wenn zum Beispiel ein Arzt seinen Patienten stets dieselbe Apotheke empfiehlt, darf er dafür keine Provisionen entgegennehmen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, an Buchstabe c festzuhalten, Buchstabe cbis und Buchstabe cquater zu streichen und den neuen Buchstaben cter hier einzufügen.