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Heberlein Trix · Ständerat · 2006-06-12

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-12

Wortprotokoll

Es ist einigermassen erstaunlich, dass der Nationalrat in der Differenzbereinigung zu diesem Artikel nicht ein einziges Wort verloren hat und diese Differenz einstimmig genehmigt hat; Sie haben es von Herrn Stähelin gehört.

Es stehen sich bei der Mehrheit und der Minderheit diametral andere Meinungen gegenüber, könnte man meinen anhand der Diskussion in unserer Kommission und auch anhand der, ich möchte beinahe sagen, Fundamentalopposition des BAG zum einstimmigen Entscheid des Nationalrates. Ist dem denn wirklich so? Bedeutet der Text des Nationalrates wirklich ein Monopol, oder geht es um einheitliche fachliche Voraussetzungen für Facharzttitel, für Apotheker, Chiropraktoren? Oder geht es beim Beschluss unseres Rates respektive beim Entwurf des Bundesrates um ein Monopol des BAG? Wer soll die Voraussetzungen formulieren?

Wir wollen sicher keine Zersplitterung der Weiterbildung. In Artikel 25 Absatz 3 geht es einzig um die Weiterbildung in einem der fünfzig Medizinalberufe, die diesem Gesetz unterstellt sind. Es geht nicht um sämtliche Medizinalberufe, die hier unterstellt sind. Zurzeit existieren in der Medizin rund 44 Weiterbildungstitel, in der Zahnmedizin existieren 3, in der Pharmazie und in der Veterinärmedizin 2. Die Weiterbildungstitel, Lernziele und Lerninhalte werden gemäss dem Gesetz vom Bund akkreditiert; dies ist richtig und notwendig. Die weiterzubildenden Assistenzärztinnen und Assistenzärzte wählen aber heute frei ihren Ausbildungsplatz, ihre Weiterbildungsstätten, die Kliniken und Spitäler, die ihnen am besten passen. Hier existiert ein echter Wettbewerb unter den Anbietern von praktischer ärztlicher Weiterbildung. Nach Absatz 3 soll vorgeschrieben werden, dass die Weiterbildung einheitlich erfolgt und alle Titel nach dem gleichen Recht erteilt werden. Dies ist eigentlich der Hintergrund, und diese Voraussetzung muss gewährleistet sein.

Für mich stellen sich aber nach wie vor einige Fragen. Wenn nicht eine, sondern mehrere Trägerorganisationen akkreditiert werden und eidgenössische Facharzttitel erteilen, ist es dann denkbar, dass es für die Chirurgie oder die Psychiatrie oder die innere Medizin einen Facharzttitel des Universitätsspitals Genf oder des Universitätsspitals Bern oder auch der Klinik Hirslanden geben könnte? Bald kommen 35 Prozent [PAGE 408] aller Assistenzärztinnen und Assistenzärzte aus der EU und möchten ihre bereits absolvierte Weiterbildung anerkennen lassen und einen Facharzttitel erwerben. Ist das dann sinnvoller Wettbewerb, wenn die Assistenzärzte sich bei derjenigen Organisation bewerben, die ihnen ihre ausländische Weiterbildung am grosszügigsten anrechnet oder allenfalls die leichteste Facharztprüfung anbietet? Dies kann ja nicht der Sinn dieser Bestimmung sein, denn der Facharzttitel ist bekanntlich Voraussetzung für die Ausübung des Berufes in den einzelnen Kantonen.

Eine weitere Frage, die nicht beantwortet wurde - sie wurde von Philipp Stähelin auch angeschnitten -: Hat der Bund die Kosten beziffert, die anfallen, wenn Tausende von allgemeinen Anfragen pro Jahr nicht mehr von den verschiedenen Berufsorganisationen, sondern vom BAG entgegengenommen und beantwortet werden müssen, wenn dieses sich mit jeder einzelnen dieser akkreditierten Organisationen "herumschlagen" muss? Die Frage ist wirklich, ob mehrere akkreditierte Organisationen Sinn machen, wenn man bedenkt, wie viele Facharzttitel pro Jahr vergeben werden.

Ich denke, diese Fragen sind in der ganzen Diskussion einfach noch nicht eingehend genug beantwortet worden. Im Interesse der Bereinigung und Beantwortung dieser Fragen und allenfalls auch der Findung eines besseren Vorschlages müsste man in der Differenzbereinigung jetzt eigentlich die Differenz beibehalten und in der nationalrätlichen Kommission schauen, ob nicht doch eine bessere Formulierung gefunden werden könnte. Umso besser, falls Herr Bundesrat Couchepin diese Fragen jetzt beantworten kann, aber sonst müssen sie in der nächsten Differenzbereinigungsrunde sicher noch beantwortet werden.