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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-10-02

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-10-02

Wortprotokoll

Die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs ist für die Rechtssicherheit und die Rechtsgleichheit im Grundeigentumsbereich wichtig. Die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs ist jedoch Sache der Kantone, welche auch die vollen Kosten dieser Arbeit tragen. Bundesrechtlich besteht kein Endtermin, bis zu welchem die Einführung beendet sein muss.

Warum diese Arbeiten rund neunzig Jahre nach Inkrafttreten des ZGB noch nicht abgeschlossen sind, lässt sich auf einen einfachen Nenner bringen: die hohen Kosten der oftmals sehr komplexen, umfangreichen Arbeiten und - was nicht vergessen werden darf - die noch nicht überall erfolgte amtliche Vermessung, die eine grundsätzliche Voraussetzung für die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs ist.

Die Kantone werden im Rahmen der bundesrechtlichen Oberaufsicht in ihren Bestrebungen mit Rat und Tat unterstützt, so insbesondere auch der Kanton Wallis, in welchem zurzeit Pilotprojekte für die EDV-Grundbuchführung laufen. In diesem Zusammenhang führt der Bund mit den Kantonen auch eine eingehende Diskussion zur Problematik der Einführung des eidgenössischen Grundbuchs.