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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-22

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-22

Wortprotokoll

Wir haben bei Artikel 23 jetzt die Spannbreite für Entschädigungen und Genugtuungen und die Höchstgrenze festgelegt. Das ist, wenn Sie Artikel 28 zustimmen, inklusive Zinsen. Innerhalb dieser Spannbreite, da möchte ich Herrn Jutzet Recht geben, ist ein Ermessensspielraum für diejenigen, die die Entschädigung und die Genugtuung festlegen. Das wird in der Regel auch etwas miteinander in Abstimmung gebracht, denn in der Regel ist es dem Opfer nicht so wichtig, wenn es Geld bekommt, ob es jetzt eine Entschädigung oder eine Genugtuung ist. Innerhalb dieser Spannbreite besteht eben ein Ermessensspielraum - und alles, was unter dem Maximum ist, spielt dann nicht mehr eine solche Rolle. Aber wenn Sie hier die Zinspflicht einführen, setzen Sie die Höchstgrenze wieder hinauf, und das sollten Sie vermeiden.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.