preparatory:AB 67008
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Auch wir sind der Meinung, dass dieser Minderheitsantrag abzulehnen ist.
Es wurde richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Kantone gemäss Artikel 9 verpflichtet werden, auch den verschiedenen Spezialitäten Rechnung zu tragen und auf die verschiedenen Opferkategorien Rücksicht zu nehmen. Das beinhaltet auch, dass man den Opferkategorien "häusliche Gewalt" oder "Menschenhandel" entsprechend Rechnung trägt. Wie läuft das nun in der Praxis ab? Wenn die Beratungsstellen der Kantone mit einem Fall konfrontiert sind, der ihre Kapazität oder ihr Wissen übersteigt, werden sie selbstverständlich Fachleute oder Spezialisten zuziehen. Es genügt, wenn die Kantone solche Stellen unterhalten. Wenn diese Stellen dann auch die Verantwortung und die Kompetenz haben, allenfalls fachspezifische Personen für einen bestimmten Fall zuzuziehen, braucht es nicht für jede Opferkategorie noch eine spezialisierte Fachstelle, die manchmal ausgelastet, manchmal aber auch unterbelastet wäre. Es genügt, wenn eine Anlaufstelle da ist, an die sich alle Opfer wenden können. Wenn diese Stelle die Kenntnisse und die Kapazitäten hat, die Fälle zu bearbeiten, dann ist es gut, dann macht sie es selbst, und wenn sie irgendwo mit einem konkreten Fall überfordert ist und die spezifischen Kenntnisse nicht hat, dann zieht sie - das ist doch sonnenklar - die entsprechenden Fachleute zu und holt sich die Fachkompetenzen für den konkreten Fall. Aber es ginge zu weit, die Kantone hier zur Einrichtung von weiteren, spezialisierten Beratungsstellen zu verpflichten.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag Hubmann abzulehnen.