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Amherd Viola · Nationalrat · 2006-06-22

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Das Opferhilfegesetz entspricht einem echten Bedürfnis. Die Erfahrungen, die mit dem Gesetz in den letzten rund fünfzehn Jahren gemacht wurden, stellen dies eindrücklich unter Beweis. Niemand stellt die Solidarität der öffentlichen Hand gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern, die Opfer einer Straftat wurden, infrage. Die Erfahrungen bei der Anwendung des Gesetzes, welche in drei Berichten zusammengefasst wurden, haben deutlich gemacht, dass eine Revision notwendig ist. Die Revision betrifft fünf Hauptpunkte: erstens die Genugtuung, zweitens den örtlichen Geltungsbereich - hierzu nur das Stichwort Straftaten im Ausland -, drittens die Verlängerung der Verwirkungsfristen, viertens die längerfristige Hilfe der Beratungsstelle und fünftens den Kostenausgleich unter den Kantonen.

Mit dem vorliegenden Entwurf werden Lücken geschlossen, wird die Beratung als Grundpfeiler des Gesetzes gestärkt und die Subsidiarität der staatlichen Leistungen verdeutlicht. Die Anliegen der Opfer werden insgesamt besser berücksichtigt, beispielsweise durch die Verlängerung der Verwirkungsfristen. Die CVP ist überzeugt, dass es sich beim nun vorliegenden Entwurf um eine ausgewogene Vorlage handelt.

Die CVP-Fraktion beantragt, auf die Vorlage einzutreten, wie dies die Kommission ebenfalls einstimmig beschlossen hat.

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