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Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-06-22

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zuzustimmen. Frau Leutenegger Oberholzer hat ihn trefflich begründet. Es geht um den normativen Haushaltschaden. Es wird jetzt ja so getan, als ob gar kein Schaden vorliege, wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann. Dem ist aber nicht so. Es ist ja gerade die Errungenschaft der neuesten Entwicklung im Haftpflichtrecht, dass über den normativen Haushaltschaden eben anerkannt wird, dass dieser Schaden vorliegt, unabhängig von zusätzlichen Kosten oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit. Wenn Sie das im Opferhilfegesetz jetzt einengen, diesen Grundsatz abschaffen, verabschieden Sie sich von einem wichtigen Bestandteil des allgemeinen Haftpflichtrechtes.

Diese Kürzung hat einen gewissen Zusammenhang mit jener bei der Obergrenze für die Genugtuung. Da kommt jetzt der Druck der Kantone, es müsse gespart werden. Ich kann das nicht anders sagen. In diesem Sinne ist auch diese Einschränkung eine Sparübung, die nach meinem Dafürhalten durch keine saubere haftpflichtrechtliche, juristische Argumentation legitimiert werden kann.

Ich bitte Sie, beim Status quo ante zu bleiben und dem Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer zuzustimmen. Ich denke, dass nicht zuletzt Frauen eigentlich gute Gründe haben, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen. Es wäre sogar seltsam, wäre dem nicht durch den ganzen Saal so. Ich bin gespannt, was uns Frau Markwalder dazu sagt.

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