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David Eugen · Ständerat · 2006-06-15

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-15

Wortprotokoll

Ich gestatte mir, noch kurz folgende Überlegungen zu diesem Minderheitsantrag zu machen.

1. Herr Bundesrat Merz hat es soeben ausgeführt: Es geht hier um die Balance, die auch von der Verfassung vorgegeben ist. Das Bundesgericht hat sich das ja in seinen Entscheiden zu diesen Fragen sehr wohl überlegt. Sie finden die Überlegungen auch in der Botschaft auf Seite 4476, wonach wir bei der Lösung, die wir suchen, eben einen Weg finden müssen, damit die Steuerbelastung der Ehepaare nicht davon abhängt, ob nur ein Partner oder beide ein Einkommen erzielen und wie das Grössenverhältnis der beiden Einkommen ist. Das ist in Gottes Namen so. Solange wir eine Gesamteinkommensbesteuerung machen, müssen wir diesen Grundsatz beachten. Wie Herr Bundesrat Merz ausgeführt hat: Wenn wir der Minderheit folgen würden, würde dieser Grundsatz nicht beachtet. Das ist auch das, was uns die Kantone nachdrücklich und wiederholt mitgeteilt haben. Ich bitte Sie darum schon aus diesen steuerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen, nicht der Minderheit zu folgen.

2. Wir haben uns entschieden, hier eine pragmatische Lösung zu treffen und keinen Vorentscheid zu fällen, kein Präjudiz für die Systemfrage zu schaffen. Dieser Minderheitsantrag geht natürlich ganz deutlich weg von einer möglichen Splittinglösung und hin zu einer Individualbesteuerung. Wenn nur die eine Abzugsvariante beschlossen wird, nämlich die, die wir jetzt gerade beschlossen haben, würde das Splitting praktisch nicht mehr in Betracht kommen. Ich finde es auch politisch unklug, jetzt, nachdem wir uns geeinigt haben, hier im Detail diese Einigung wieder aufzukünden.

3. Zu den Argumenten für die Berechtigung dieses Abzuges - es wurde hier zum Teil von "Bonus" gesprochen; auch andere Worte sind gefallen -: Ich nenne Ihnen zwei Beispiele, die für mich sehr relevant sind. Das erste Beispiel betrifft ein junges Ehepaar; beide arbeiten in Teilzeit, zusammen verdienen sie 100 Prozent. Nun kommt ein Kind, und ein Ehepartner entscheidet sich, die Arbeit aufzugeben und sich für zwei, drei Jahre vor allem dem Kind zu widmen. Dies löst, obwohl auf der Einkommensebene gar nichts passiert, sofort höhere Steuern aus, wenn wir die nun zur Diskussion stehende Regelung hier nicht treffen. Das finde ich falsch. Es ist effektiv falsch, wenn wir die jungen Leute und ihren Entscheid, dass sich ein Ehepartner für eine gewisse Zeit voll der Kindererziehung widmet, steuerlich abstrafen. Davon möchte ich einfach abraten. Es ist eine Frage der Verhältnismässigkeit, wir sollten diesen Schritt nicht steuerlich negativ konnotieren.

Das zweite Beispiel, bei dem ein ähnlicher Fall eintritt, betrifft die Rentner. Darum bin ich etwas überrascht, dass die SP sich so vehement für die Streichung einsetzt. Dieser Abzug betrifft insbesondere auch die Rentnerehepaare, denn die Rentnerehepaare - das wissen wir - werden beim Doppelverdienerabzug überhaupt nicht berücksichtigt. Die Rentnerehepaare werden nur berücksichtigt, wenn wir diesem Abzug hier zustimmen; und das ist auch berechtigt. Wenn man mit den genau gleichen Einkommensverhältnissen einfach deswegen mehr Steuern zahlen muss, weil man über 65 Jahre alt ist, dann müssen Sie den Leuten noch erklären, warum das so sein soll. Ich denke, das ist falsch. Wir wissen, dass die Rentnerehepaare bereits bei der AHV schlechter gestellt sind als die Konkubinatspaare. Und wir wollen ja nicht eine Politik verfolgen, bei der man am Schluss jedem, der 65 Jahre alt wird, sagen muss, wegen der Steuer und der AHV solle er noch gleichentags die Scheidung einreichen, sonst fahre er viel schlechter.

Also bitte ich Sie, hier dem ausgewogenen Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Er hängt, wie Herr Bundesrat Merz es am Beispiel mit dem Mobile sehr gut gezeigt hat, eben von der Balance beider Abzüge ab. Ich bitte Sie daher, den Minderheitsantrag abzulehnen.

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