Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2006-06-19
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-19
Wortprotokoll
Dieses Geschäft wurde ja, wir haben es gehört, von der WAK vorberaten, also von derjenigen Kommission, die sich vor allem mit wirtschaftspolitisch relevanten Geschäften beschäftigt. Es ist offensichtlich, dass die neue Regionalpolitik einen starken Bezug zur Wirtschaftspolitik und zu anderen Politikbereichen hat, aber Regionalpolitik ist auch von eminent staatspolitischer Bedeutung. Die Hauptfrage ist natürlich: Braucht es überhaupt eine Regionalpolitik? Ich meine, dass sich diese Frage vor allem deswegen stellt, und zwar ungeachtet des Artikels 103 der Bundesverfassung, weil in der Schweiz im Unterschied etwa zu Italien oder Frankreich die Regionen für den föderalistisch geprägten staatsrechtlichen Aufbau bekanntlich keine Einheiten bilden. Die Regionen werden als solche auch nicht in der Bundesverfassung erwähnt, wohl aber Städte und Agglomerationen, die Berggebiete und die Landesgegenden. Aber es ist natürlich klar, dass faktisch auch in der Schweiz Regionen bestehen.
Die politische Grundsatzfrage, die sich nun stellt, ist, ob sich der Staat und damit die Politik der Unterschiedlichkeiten der einzelnen Regionen anzunehmen haben, und zwar im Sinne einer Steuerung. Dabei ist meines Erachtens zunächst von einigen Tatsachen auszugehen, nämlich davon, dass heute drei Viertel der in der Schweiz sesshaften Menschen oder etwa 5,3 Millionen in Agglomerationen wohnen, dass sich heute 82 Prozent aller Arbeitsplätze des zweiten und dritten Sektors im städtischen Raum befinden und dass der städtische Raum klar der Motor der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes ist. Von Bedeutung ist nun aber, dass es ohne Zweifel im übergeordneten Interesse unseres Landes liegt, dass auch die übrigen Gebiete - das Berggebiet, der weitere ländliche Raum und die Grenzgebiete - nicht einfach verkümmern, sondern mit Leben erfüllt werden. Lebensraum aber, wir wissen das zur Genüge, ist immer auch Wirtschaftsraum. Indes ist aufgrund ihrer vorgegebenen Verhältnisse offensichtlich, dass nicht alle Regionen gleiche oder auch nur annähernd gleiche Chancen haben, insbesondere hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Entwicklung.
Die wirtschaftliche Situation und Befindlichkeit einer Region ist aber von entscheidender Bedeutung dafür, dass die Menschen überhaupt dort leben. Das Wirtschaftliche ist somit eindeutig das Primäre, aber nicht das Einzige. Eine gute Regionalpolitik ist auch im Interesse unserer Gesellschaft. Es sei nicht zuletzt daran erinnert, dass das Berggebiet und der übrige ländliche Raum auch immer wieder grosse Persönlichkeiten auf dem Gebiete von Kunst und Kultur hervorgebracht haben. Es ist offensichtlich, dass die Menschen, die im Berggebiet und im übrigen ländlichen Raum leben, auch durch die topografischen Verhältnisse geprägt sind. [PAGE 495]
Fazit: Regionalpolitik im Sinne von spezifischen und natürlich vor allem flankierenden Massnahmen, welche zum Ziel haben, die Unterschiedlichkeiten der verschiedenen Regionen unseres Landes aus einer staatspolitisch übergeordneten Sicht zu beurteilen und entsprechend zu steuern, das ist wahrhaft ein Muss.
Zur Frage: Welches sind denn die Kriterien für diese übergeordnete Sicht und Steuerung? Meines Erachtens ergeben sich diese Kriterien in erster Linie aus dem Zweckartikel (Art. 2) der Bundesverfassung, insbesondere aus dessen Absatz 2, der besagt: die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt, der nachhaltigen Entwicklung, des inneren Zusammenhalts unseres Landes und schliesslich der kulturellen Vielfalt des Landes. Aus diesen übergeordneten Kriterien ergeben sich dann auch die Eckwerte einer aus meiner Sicht richtig verstandenen Regionalpolitik; ich will sie nur stichwortartig erwähnen.
Es ist natürlich in erster Linie die Wahrnehmung der Selbstverantwortung. Ich meine mit Selbstverantwortung nicht nur die kollektive, sondern auch die individuelle. Unter dem Titel "Kollektive Selbstverantwortung" verstehe ich beispielsweise die Nutzbarmachung vorhandener Potenziale wie landschaftliche Schönheiten, gute Verkehrserschliessung und mythisch überlagerte, für das nationale Bewusstsein bedeutungsvolle Orte - selbstverständlich dort, wo es solche hat. Als Urner denke ich natürlich insbesondere an den Gotthard und an das Rütli.
Ich meine, dass es auch ein wichtiger Eckwert ist, dass man den Kantonen die vorhandenen Ressourcen belässt; und da denke ich in erster Linie, aber nicht nur, an die Wasserkraft.
Ich glaube ferner, dass es auch wichtig ist, ein vernünftiges Verhältnis zwischen Nutzen und Schutz hinzukriegen. Hier geht es natürlich um gewisse Vorgaben in Bezug auf den Erlass der Gesetzgebung und auch mit Bezug auf völkerrechtliche Verträge - zu denken ist insbesondere an einige Ausführungsprotokolle zur Alpenkonvention. Dann kommt natürlich das hinzu, was Kollege Lauri gesagt hat: dass es vor allem auf die Regionalpolitik im weiteren Sinne ankommt, also auf die übrigen Politikbereiche, welche für die Entwicklung der Berggebiete und des übrigen ländlichen Raums von Bedeutung sind. Weiter möchte ich erwähnen, dass wir bei der Regionalpolitik, sei es im eigentlichen oder im weiteren Sinne, auch darauf achten müssen, dass wir nicht in ein - ich möchte nicht von "Feindeshaltung" sprechen - unnötiges Spannungsverhältnis zu den Städten und Agglomerationen kommen, denn diese sind ohne Zweifel der Motor der Wirtschaft, und sie sollen in der Entwicklung nicht behindert werden.
Was ergeben sich aus meiner Sicht daraus für Schlussfolgerungen? Ich meine, dass die neue Regionalpolitik, wie sie uns der Bundesrat vorschlägt, insgesamt als positiv und als richtig bezeichnet werden kann. Ich glaube, dass es - und das hat auch Kollege Lauri schon gesagt - sehr darauf ankommen wird, dass diese Vorlage dann auch ihrem Sinne und Geiste entsprechend durchgesetzt wird. Ich will nicht verhehlen, Herr Bundesrat, dass aus meiner Sicht - aber ich bin nun eben nur ein kleiner Feld-, Wald- und Wiesenanwalt - die Botschaft über weite Teile sehr, sehr theoretisch ist und sich teilweise auf sehr hohem Abstraktionsniveau bewegt. Ich hoffe, dass die praktische Ausgestaltung so sein wird, dass die Ziele dann auch tatsächlich und effizient erreicht werden können.
Als weitere Schlussfolgerung ergibt sich aus diesen Ausführungen, dass das Gesetz nicht befristet werden sollte. Ich glaube nicht, dass sich die Rahmenbedingungen wesentlich ändern werden, aber darauf werden wir dann in der Detailberatung noch zurückkommen.