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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-10-02

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-10-02

Wortprotokoll

Ich glaube, zu Ziffer 3 - die wir entgegennehmen - muss ich nichts mehr sagen, das hat Herr Pelli positiv gewürdigt. Herr Pelli insistiert nicht bei Ziffer 2, möchte aber bei Ziffer 1 das Postulat überweisen.

Ich muss hier vielleicht doch etwas zur Transparenz sagen: Im Prinzip gehört die Schweiz zu jenen Ländern, die sich sehr intensiv auf allen Ebenen für Transparenz einsetzen. Transparenz ist wichtig bei der Wirtschaftspolitik der einzelnen Länder, und deshalb haben wir uns so sehr eingesetzt, dass auch Länderberichte veröffentlicht werden.

Mit diesen Länderberichten können die Märkte besser beurteilen, wie die Wirtschafts-, Finanz-, Fiskal- und Notenbankpolitik in diesen Ländern wirklich ist. Diese Publikation übt auf die Regierungen einen Druck in Richtung besseres Regieren und bessere Fiskalpolitik aus. Die Regierungen wissen, dass sie im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit stehen. Das, glaube ich, ist richtig.

Es ist auch richtig, hier hat Herr Pelli in der Grundstossrichtung Recht, dass auch der Fonds selber transparenter werden muss. Er muss seine Entscheidungen begründen. Er muss sie der öffentlichen Kritik aussetzen, denn dann, wenn die ganze Welt daran herumkrittelt, werden seine Entscheide besser, dann wird dabei auch etwas gelernt. Das ist, so glaube ich, richtig.

Wir haben jedoch Bedenken, dass es irgendwo im Entscheidungsmechanismus einen Punkt gibt, wo zu viel Transparenz kontraproduktiv werden könnte.

Es ist wie die Frage, ob der Bundesrat z. B. seine Sitzungen am Fernsehen durchführen oder sie weiterhin vertraulich abhalten soll. Wenn Sie das via Fernsehen machen, wird die Folge sein, dass die eigentliche Entscheidfindung auf vorangehende Telefonate und ins Vorzimmer verlagert wird. Es führt dazu, dass die Kompromissfähigkeit verschwindet, weil keiner mehr seine Meinung wechseln kann. Man muss in einem solchen Gremium einmal mit einer Meinung kommen, diese aber vielleicht im Laufe der Diskussion modifizieren können. Wenn die Meinung aber publiziert wird, kann man sie nicht mehr modifizieren, ausser man kann die Änderung begründen, oder es bedeutet ein Gesichtsverlust.

Das ist der Grund dafür, dass wir meinen, es sei der Meinungsbildung des IWF schlecht gedient, wenn bis zu den Voten und Stellungnahmen von Einzelnen alles publiziert wird. Hingegen gibt es natürlich schon einige Instrumente, die der Währungsfonds für die Information hat. Das ist mal "Article IV" bezüglich der Länderprüfungen, Missionen und Konsultationen. Das wird im Moment freiwillig publiziert. Wir wären eher für ein Obligatorium, aber es macht Fortschritte.

Dann gibt es die "public information notices" (PIN). Auch die sind freiwillig, aber sie fassen die Voten im Exekutivrat in einer Form zusammen, die Transparenz bietet, aber doch nicht zu detailliert ist. Daran beteiligt sich die Schweiz auch. Das geht dann aufs Internet und kann eingesehen werden.

Wir sind der Meinung, dass das eine oder andere, das jetzt freiwillig ist, mit der Zeit obligatorisch werden wird, dass die Informationstiefe aber eigentlich genügen sollte. Wenn ich das noch einmal anschaue: die Agenda könnte man selbstverständlich durchaus publizieren, und die Schlussbeschlüsse kommen in die PIN. Aber eben, wenn die Stellungnahmen der Räte und des Managements publiziert werden müssen, kann das die Meinungsfindung, den Prozess der Meinungsbildung beeinträchtigen.

Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, man solle auch die Ziffer 1 ablehnen, auch wenn der Bundesrat in der Richtung der zwei ersten Ziffern schon das eine oder andere tun kann. Aber er kann doch nicht so weit gehen, wie Ziffer 1 des Postulates es möchte. Deshalb wäre ich froh, wenn Sie die Ziffer 1 auch ablehnen würden.