Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-10-04
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Manchmal hat man das Gefühl, wir lebten in einem sogenannten Missbrauchsstaat. Nehmen wir es gelassen. Nehmen wir zur Kenntnis, dass die Mehrheit der Kommission mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf eine salomonische Lösung gefunden hat, eine Lösung der Mitte, die das Verbandsbeschwerderecht sinnvoll modifiziert. Nehmen wir aber auch zur Kenntnis, dass es so schlimm gar nicht war in diesem Staat mit Bezug auf das Verbandsbeschwerderecht. Es hat sich in der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen und auch bei uns gezeigt, dass viele Einwände, die dargetan wurden, gar nicht das Verbandsbeschwerderecht betrafen, wie auch der Kommissionssprecher gesagt hat, sondern unsere bewährten Regeln der Raumplanung und des Naturschutzes. Das Verbandsbeschwerderecht ist das Recht, die Stimme der Natur vorzubringen, ein Recht, das anders als private Interessen nur durch die Verbände wahrgenommen werden kann. Ich denke, in der überwiegenden Zahl der Fälle wurde dies auch sachgerecht getan. Nur schon die grosse Erfolgsquote zeigt das ja.
Aber wir wissen, dass wir Verfahrensverzögerungen haben. Es ist ein Malaise in diesem Land, dass die Gerichte - und zuvor schon die staatlichen Stellen - zu langsam arbeiten. Es ist übrigens beim Verbandsbeschwerderecht nicht anders als bei normalen Rekursen und Baueinsprachen. Ich habe diesbezüglich eine Motion 04.3278 eingereicht, die verlangt, dass Verfahrensfristen gesetzt werden. Lustigerweise fand ich bei unserem Justizminister, der alles beschleunigen will, kein Gehör. Manchmal sind seine Worte stärker als seine Taten. Diese Motion ist jedenfalls in irgendeiner Schublade versenkt worden. Offenbar will beim Bund niemand etwas für eine Verfahrensbeschleunigung tun.
In dieser Auseinandersetzung geht es auch immer wieder um die Frage des Verhältnisses zwischen Volksentscheiden und Rechtsstaat. Der Herr Präsident hat heute den abtretenden Bundesgerichtspräsidenten zitiert, der sinngemäss sagte, der Rechtsstaat beruhe auf Demokratie und die Demokratie bedürfe eines Rechtsstaates. Genau darum geht es beim Verbandsbeschwerderecht, dass nämlich die übergeordneten Regeln des Raumplanungsrechtes des Bundes, des Naturschutzrechtes des Bundes nicht durch kantonale oder kommunale Entscheide unterlaufen werden dürfen. [PAGE 1500] Das ist ja wie bei der Auseinandersetzung um die berühmte Stadion-Initiative - sie wird auch FDP-Initiative genannt -, wo man das eben noch nicht begriffen hat: Ein Volksentscheid in einer Stadt sagt noch nichts darüber aus, ob die Raumplanung richtig gehandhabt wird. Die Kommission hat das alles geprüft und eine Mehrheitsfassung gefunden, die auch das heikle Gebiet der Absprachen, der Vergleiche, der Verträge zwischen Parteien sinnvoll geregelt hat.
Und ich sage Ihnen, wenn Sie dieser Mehrheitsfassung folgen, die beiden ominösen Minderheitsanträge Baumann J. Alexander und Hochreutener zu Artikel 54 beziehungsweise 55c ablehnen, dann haben wir eine Verbesserung des ganzen Systems des Verbandsbeschwerderechtes, die sich sehen lassen kann. Dann können beide Räte sagen, die Diskussion habe etwas gebracht; vielleicht nicht das, was die Marktschreier wollten, aber die Rechtskundigen haben etwas verbessert, was vielleicht tatsächlich verbesserungswürdig war.