Huber Gabi · Nationalrat · 2006-10-04
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst auch meine Interessenbindung offenlegen, gestützt auf Artikel 11 des Parlamentsgesetzes. Ich bin Mitglied des Zentralvorstandes des Schweizerischen Alpenclubs, einer beschwerdeberechtigten Organisation nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Ich spreche hier aber für die FDP-Fraktion.
Die FDP-Fraktion beantragt Eintreten auf die Vorlage zur Änderung des Umweltschutzgesetzes und des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz. Mit der Vereinfachung der UVP und der Präzisierung des Verbandsbeschwerderechtes werden systeminterne Korrekturen vorgenommen, mit denen das Missbrauchspotenzial eingeschränkt und den schlimmsten Auswüchsen ein Riegel vorgeschoben wird. Es kann und darf nicht sein, dass die Realisierung von privaten und öffentlichen Investitionsvorhaben, welche den demokratischen Entscheidprozess durchlaufen haben, über Jahre hinweg auf dem Rechtsweg blockiert, verzögert und allenfalls verhindert werden können. Als Beispiel sei an die "Bahn 2000" erinnert, über welche im Dezember 1987 abgestimmt und gegen die eine eigentliche Beschwerdeflut losgetreten wurde. Die Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist ist seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2004 in Betrieb. 17 Jahre wurden benötigt, um 45 Kilometer Schienen zu verlegen.
Die Stimmung in der Wirtschaft ist dementsprechend. In einer Umfrage der Universität St. Gallen fordern 90 Prozent der befragten KMU eine Reform des Verbandsbeschwerderechtes, 62 Prozent fordern die Abschaffung. Ein solches Akzeptanzproblem ist als erheblich zu bezeichnen, denn es geht um Investitionen, um das Investitionsverhalten der Unternehmen und damit um das Wachstum der Wirtschaft und um unsere Arbeitsplätze.
Die FDP-Fraktion nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Ratifikationsprozess für die Aarhus-Konvention bis zum Entscheid über die Revision aufgrund der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans gestoppt wurde. Sodann ergaben die von der FDP-Gruppe in der Kommission für Rechtsfragen initiierten Abklärungen, dass die Aarhus-Konvention keine Verleihung eines individuellen Verbandsbeschwerderechtes für nichtschweizerische, europäische Umweltschutzorganisationen verlangt. Dies entspricht der Haltung der EU für ihr Gebiet sowie der Auffassung der Lehre. Bereits nach geltendem Recht können aber ausländische Verbände eine sogenannt "egoistische Verbandsbeschwerde" einreichen, soweit sie wie Private betroffen sind; das heisst, die Statuten müssen die Interessenvertretung ihrer Mitglieder vorsehen, und die Mehrheit der Mitglieder wäre zur Einreichung einer Beschwerde selbst legitimiert.
Die FDP-Fraktion setzt grosse Hoffnungen auf die Motion 04.3664 des Ständerates betreffend bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung. Denn ganz allgemein wird nämlich zu wenig erkannt, dass das Hauptproblem der schweizerischen Raumplanungs- und Umweltrechtsprechung die mangelhafte Koordination zwischen diesen beiden Rechtsgebieten ist. Unterschiede ergeben sich insbesondere auch aus dem Detaillierungsgrad der Gesetzgebungen. Das Umweltschutzgesetz ist sehr detailliert, das Raumplanungsgesetz dagegen allgemein gehalten. Dies ist im Grunde genommen das effektive Problem hinter dem bloss vordergründigen des Verbandsbeschwerderechtes. Wenn der sich am Verbandsbeschwerderecht manifestierende Konflikt zwischen Umweltschutz und Raumplanung bereits auf höherer Stufe und früher geregelt werden könnte, würde vieles entschärft.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens der FDP-Fraktion nochmals Eintreten.