Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2006-10-04
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-04
Wortprotokoll
Um es gleich vorwegzunehmen: Die SVP ist für die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes. Parlament und Bundesrat haben die Frage der verfassungskonformen Begründung des Verbandsbeschwerderechtes nie gestellt. Denn es ist höchst fragwürdig, dass Verbände mit sogenannt ideellen Interessen dieses Privileg erhalten, während andere ausgeschlossen bleiben.
Die SVP war noch vor einigen Jahren die Ruferin in der Wüste, als sie auf die eklatanten Missbräuche beim Verbandsbeschwerderecht hingewiesen hat. Man hat die Probleme zu ignorieren versucht, nicht nur dieser Rat, sondern das hat auch der zuständige Departementschef getan. Die gesetzlichen Bestimmungen der Raumplanung und des Umweltschutzes überschneiden sich sachlich und rechtlich, da sind wir uns wohl einig. Diese Rechtsunsicherheit ist ein Investitionshemmnis erster Güte. Hier müsste sich das UVEK eigentlich nicht nach Aufgaben umsehen, sondern den Handlungsbedarf erkennen.
Erst das Fiasko mit dem Zürcher Stadionprojekt Hardturm hat nicht zuletzt der FDP des betroffenen Kantons Zürich die Augen geöffnet, wenn wir an ihre Volksinitiative denken. Dabei konnte die höchst bedenkliche Rolle, die der machttrunkene VCS Zürich gespielt hat und heute noch spielt, erstmals öffentlich intensiv diskutiert werden. Es ist skandalös, dass in einem anderen Fall, beim Projekt Tivona in Oftringen, der VCS eine Vereinbarung ausgehandelt hat, die es ihm erlaubt - und jetzt hören Sie gut zu -, Parkbussen in die eigene Verbandskasse fliessen zu lassen. So ein Geschäft möchte ich auch einmal abschliessen! Aber es ist von vornherein gleich unfair, ob ich das täte oder der VCS. Die Raffgier und die Machttrunkenheit dieser grünen Funktionäre sind somit aktenkundig.
Tatsache ist auch, dass der VCS aus all dem nichts gelernt hat. Einzelne Sektionen agieren weiterhin kompromisslos gegen vernünftige Projekte, in jüngster Zeit übrigens vermehrt gegen Erweiterungsbauten, auch in der Romandie. Ein Beispiel: Das Einkaufszentrum Langendorf im Kanton Solothurn hat heute rund 620 Parkplätze. Was fordert der VCS? Eine Reduktion auf 250 Parkplätze. Eigentumsgarantie ist ein Begriff, der im Vokabular der Verhinderer nicht vorkommt. Ich darf auf weitere blockierte Erweiterungsprojekte hinweisen: den Länderpark Stans, den Rheinpark St. Margrethen, den Rosenberg Winterthur und das Marin-Centre. Handeln tut also not.
Dank der parlamentarischen Initiative unseres Fraktionskollegen Hans Hofmann haben wir endlich die Chance, solche Auswüchse zu eliminieren und die rechtsstaatlichen Prinzipien wieder zur Geltung zu bringen: Eigentumsgarantie, die Grundsätze der Wirtschaftsordnung, das Legalitätsprinzip, [PAGE 1502] die Wahrung aller öffentlichen Interessen sowie die Verhältnismässigkeit.
Deshalb ist unsere Fraktion für Eintreten auf die Vorlage und bittet Sie, der härteren Linie des Ständerates zu folgen und die Abschwächungs- und Verwässerungsanträge der vorberatenden Kommission abzulehnen. Mit dieser Haltung befinden wir uns ja in bester Gesellschaft. Dem Bundesrat gehe die parlamentarische Initiative Hofmann Hans zu wenig weit, erklärte kürzlich Bundesrat Couchepin. Deshalb habe der Bundesrat beschlossen, der FDP-Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Ich gehe davon aus, dass die entsprechende Meldung in der "NZZ am Sonntag" vom 17. September korrekt ist, und bitte den Bundespräsidenten um eine Bestätigung bzw. Verneinung.
Zu einem zentralen Punkt der Vorlage: Die SVP hält Vereinbarungen zwischen beschwerdeführenden Verbänden und Bauherren für äusserst fragwürdig und schliesst sich inhaltlich dem Ständerat an. Es ist die Minderheit Hochreutener, die wir unterstützen.
Ich zitiere hier meinen Lieblingsgegner auf dem Gebiet des geschriebenen Wortes, Herrn Peter Bodenmann, den ehemaligen SP-Präsidenten, der diesbezüglich eigentlich unverdächtig sein müsste: "Die Einsprecher sitzen am längeren Hebel, weil Rekursverfahren eine Ewigkeit dauern. Oft können die Bauherren nicht warten und bezahlen deshalb, unabhängig davon, ob eine Beschwerde berechtigt ist oder nicht." Sie konnten das im "Blick" vom 26. Oktober 2005 lesen. Wo Bodenmann Recht hat, hat er eben Recht. Handeln wir jetzt, bleiben wir auf der Linie des Ständerates!
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie um Zustimmung zum Eintreten.