Lexipedia

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2006-10-04

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

In Ergänzung zu dem, was jetzt eben Herr Vischer gesagt hat, möchte ich noch auf folgende Punkte hinweisen: Diese Bestimmung in Litera d entspricht dem Sinn nach dem bisherigen Artikel 9 Absatz 2 Litera d. Weshalb ist der entsprechende Artikel schon in der geltenden Gesetzgebung vorhanden? Das Umweltschutzgesetz verlangt ja die Umweltverträglichkeitsprüfung und die grossen Abklärungen nur bei Bauten und bei Anlagen, die die Umwelt erheblich belasten - und nicht bei kleinen Bauten oder bei kleinen Anlagen, die keinen Einfluss auf die Umwelt haben. Vom Sinn des Umweltschutzgesetzes her besteht dann der Anspruch, dass diejenigen, die mit einer Baute die Umwelt belasten, weil sie diese Baute oder diese Anlage erstellen möchten, mindestens zu prüfen haben, wo an anderer Stelle eine Umweltentlastung möglich ist. Dort, wo es möglich und auch wirtschaftlich vertretbar ist, kann eine solche Verminderung der Umweltbelastung dargestellt und auch im Baugesuch entsprechend festgelegt werden. Das ist ein gutes Instrument und eine gute Anlage, um mindestens dort, wo wegen Bauten Umweltbelastungen entstehen, auch die Chance wirklich wahrzunehmen, die umweltentlastenden Möglichkeiten gleich einzubeziehen. Damit kann die Belastung doch ein bisschen - wahrscheinlich nie ganz, aber ein bisschen - vermindert oder doch ausgeglichen werden. [PAGE 1508]

Dieser Gedanke des geltenden Rechtes ist hier in dieser Litera d von Artikel 10b Absatz 2 aufgenommen worden, und sie ist etwas besser formuliert als die Bestimmung im bisherigen Gesetz.

Ich bitte Sie, diesen Artikel in der Fassung der Mehrheit zu übernehmen und den Streichungsantrag der Minderheit abzulehnen.

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2006-10-04 | Lexipedia | Lexipedia