Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-10-04
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Ich komme zwar nicht draus, warum Herr Baumann meint, er habe die Frage von Herrn Sommaruga beantwortet, aber wie auch immer!
Zuerst eine methodische Frage: Es ist richtig, dass dieser Minderheitsantrag materiell ähnlich ist wie der Antrag Schmid-Sutter Carlo zu Artikel 10a im Ständerat. Unrichtig ist, dass der Minderheitsantrag Baumann J. Alexander ähnlichen Inhalts nun am richtigen Ort sei; denn eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein behördlich-gerichtliches Verfahren - das ist am Schluss etwas ganz anderes. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung geht es um den Einbezug gewisser weiterer Bereiche. Hier geht es um eine Vorschrift letztlich richterlicher Auslegung.
Selbstverständlich prüft jedes Gericht das öffentliche Interesse in Abwägung zu andern Interessen dort, wo über das Gesetz selbst öffentliches Interesse angerufen ist. Aber - und das ist der zentrale Punkt - darum geht es in diesem Minderheitsantrag gar nicht. Nicht von ungefähr versteht die Minderheit ihren Antrag gewissermassen als Auffangantrag zur sogenannten FDP- oder Stadion-Initiative. So wird auch die Stossrichtung klar. Herr Baumann hat sich zwar etwas schwammig ausgedrückt. Im Grunde genommen meint der Minderheitsantrag aber, dass Volksabstimmungen so zu gewichten sind, dass sie in einer Auseinandersetzung um die Durchsetzung des Umwelt- und Raumplanungsrechtes eigentlich zum entscheidenden Faktor werden.
Nun sagt Herr Baumann, wir seien ja alle gute Demokraten. Jawohl, Herr Baumann. Nur: Gute Demokraten sein heisst eben auch, endlich zu begreifen, dass Demokratie und Rechtsstaat eine unverbrüchliche Einheit bilden. Und wer das nicht begreift, ist eben nicht unbedingt ein so guter Demokrat, wie Herr Baumann glaubt, er sei es.
Hier geht es um die Frage - da sind wir wieder beim berühmten Stadionfall, oder wir können den Seedamm-Center-Fall nehmen -, ob ein Volksentscheid, der eine Vorlage gutheisst, die offensichtliche umwelt- und raumplanungsrechtliche Mängel hat, gewissermassen schon dadurch "geheilt" ist, dass das Volk dieser Vorlage zum Beispiel mit 70 Prozent zugestimmt hat. Dies kann nicht Massgabe richterlicher Überprüfung sein. Es ist ein Fehler in der Anlage dieses Gesetzes, wenn diese Auslegungsvorschrift so in das Gesetz hineinkommt. Die Frage von Herrn Sommaruga hat denn auch auf den Kern des Verhältnisses zwischen Demokratie und Rechtsstaat in unserer Rechtsordnung abgezielt. Wir haben ja in den anderen Gesetzen, wo es um vergleichbare Verfahren geht, auch nicht eine Bestimmung, dass Volksabstimmungen in einem entsprechenden Sinne zu gewichten seien. Sie möchten ja auch nicht, dass Volksabstimmungen höher gewichtet würden als etwa die Handels- und Gewerbefreiheit. Sie möchten ja auch nicht, dass das Bundeswirtschaftsrecht durch Volksabstimmungen unterlaufen würde. Wir müssen in unseren Gesetzen schon schauen, dass wir am Schluss mit Bezug auf die gerichtliche Zuständigkeit gleichwertige Auslegungsregeln haben.
Ich kann Ihnen ganz klar Folgendes sagen: Dieser Antrag der Kommissionsminderheit ist für die grüne Fraktion vorläufig ein Schicksalsantrag. Wenn Sie hier Ja zum Antrag der Kommissionsminderheit sagen, lenken Sie diese gute Gesetzesrevision in eine falsche Richtung. Viele haben - wie Frau Markwalder Bär - den Antrag in der Meinung unterschrieben, man würde damit der FDP entgegenkommen. Die FDP denkt aber nicht daran - sie ist ja nicht so dumm -, ihre Initiative zurückzuziehen. Die FDP meint ja noch immer, sie würde die Abstimmung gewinnen, derweil wir weiterhin gelassen sind und sagen, dass wir hier nicht unnötige und materiell falsche Konzessionen machen müssen, um den Forderungen einer Initiative entgegenzukommen, die ohnehin zur Abstimmung kommt. Die Mehrheitsfassung ist der geeignete Gegenvorschlag zur FPD-Initiative.
Lehnen Sie diesen Antrag der Kommissionsminderheit ab, und gefährden Sie nicht dieses Gesetz!