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preparatory:AB 67322

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

In der Theorie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Exekutivbehörden und Richter nicht nur die einzelne Interessenlage berücksichtigen dürfen, [PAGE 1510] sondern die ganze Problematik betrachten sollten, die private wie die öffentlich-rechtliche. Leider aber ist es in der Praxis so, dass der Fokus zu stark und mitunter zu monothematisch z. B. auf Luftreinhaltung gelegt wird. Das soll nun geändert werden. Deshalb unterstützt die Mehrheit der CVP-Fraktion den Antrag der Minderheit Baumann J. Alexander, dem der Beschluss des Ständerates zu Artikel 10a zugrunde liegt. Der Ständerat hat in Artikel 10a die Idee der FDP-Initiative aufgegriffen, die aus Unmut über das Stadionfiasko in Zürich eine radikale Volksinitiative eingereicht hat. Diese Initiative ist, wie der Bundesrat kürzlich auch sagte, in der Tat zu radikal. Wenn wir aber diesen im Ansatz richtigen Gedanken von Herrn Baumann nun mit einer Art Softvariante auf Gesetzes- statt auf Verfassungsstufe verankern könnten, sollten wir diese Chance nicht auslassen.

Es ist ja, wie gesagt, vielleicht eine Art Gegenvorschlag zur Initiative der FDP. Wie gesagt, die Verbände bringen mit ihren Forderungen oft sektorale öffentliche Interessen vor, welche Behörden und Gerichte dazu verleiten, sich nur noch mit diesen auseinanderzusetzen. In zahlreichen Rechtsverfahren wurde dann der Beurteilungsfokus zu einseitig gelegt. Das massgebende Recht ist jedoch in toto anzuwenden. Ebenso wichtige andere öffentliche, aber auch private Interessen - der Raumordnung, der Sicherung der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, der Wirtschaftsfreiheit, der Eigentumsgarantie usw. - sind im gleichen Mass zu würdigen. Durch die einseitige und zum Teil zu stark auf das Einzelprojekt fokussierte Beurteilung entstehen oft unausgewogene, suboptimale und für die Wirtschaft unter Umständen sogar kontraproduktive Entscheide. Der Antrag der Minderheit Baumann J. Alexander will nur, dass Volks- und Parlamentsentscheide stärker in die Interessenabwägung einbezogen werden.

Damit bleibt er hinter der FDP-Initiative zurück, welche solchen Entscheiden absoluten Vorrang gibt. Und das ginge in der Tat zu weit. Der Antrag der Minderheit Baumann J. Alexander bringt aber den richtigen Gedanken in der richtigen Gewichtung.

Die Mehrheit der CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb Zustimmung zur Minderheit Baumann J. Alexander.